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Gaszähler sind ausgereifte und sehr bewährte technische Messgeräte. Die hohen Anforderungen, unter anderem auch viele gesetzliche Vorschriften an diese Präzisionsgeräte, gewährleisten einen wirksamen Verbraucherschutz. Deshalb kommt es äußerst selten vor, dass Gaszähler ein falsches Messergebnis anzeigen.

Da die überwiegende Anzahl an Messeinrichtungen keinen Defekt aufweist möchten wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise geben, um Ursachen für einen erhöhten Gasverbrauch zu ermitteln und ggf. unnötige Kosten zu vermeiden.

Folgende Fragen können Ihnen bei der Ursachenfindung für erhöhte Verbrauchswerte behilflich sein:

  1. Haben Sie im beanstandeten Zeitraum neue oder zusätzliche Geräte im Haushalt angeschafft, durch die sich ein erhöhter Gasverbrauch ergeben kann?
  2. Wurden Umrüstungen oder Erweiterungen der technischen Hausinstallation vorgenommen?
  3. Gibt es im Haushalt Geräte, deren Anschlusswert oder Benutzungsdauer bisher nicht berücksichtigt wurde?
  4. Wurden bautechnische Veränderungen im Haus durchgeführt? (zum Beispiel Ausbau des Dachgeschosses/ Einbau von Dachliegefenstern)
  5. Wurden Sanierungsarbeiten durchgeführt, die den Verbrauch verändert haben könnten? (zum Beispiel Wärmedämmung von Fenstern, Türen oder Dach)
  6. Kam es in der Vergangenheit zur Änderung der Abschlagszahlungen bei Ihrem Gaslieferanten? (zum Beispiel Reduktion)
  7. Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Gaslieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (zum Beispiel zwölf Monate statt elf Monate)
  8. Liegen in der Verbrauchsabrechnung Ihres Gaslieferanten geschätzte Zählerstände vor, die den erhöhten Verbrauch erklären könnten? (Hohe Verbrauchswerte können entstehen, weil im Vorjahr der Verbrauch zu niedrig geschätzt worden ist
  9. Haben Sie regelmäßig eine Selbstablesung vorgenommen? Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrem aktuellen Ableseergebnis. Gab es einen Zahlendreher, haben Sie die Kommastelle richtig angegeben?
  10. Sind eventuell weitere Personen in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung eingezogen?
Genereller Hinweis:

Das Messgerät steht im Eigentum des Messstellenbetreibers und befindet sich unter einem Plombenverschluss. Plomben dürfen von Ihnen nicht entfernt oder beschädigt werden. Jegliche Arbeiten am Messgerät sind ausschließlich durch das Servicepersonal des Messstellenbetreibers oder die von ihm beauftragten fachkundigen Personen erlaubt.

Sind äußere Beschädigungen an der Messeinrichtung erkennbar, so rufen Sie bitte die Störungshotline an.

Vorgehensweise, um eventuelle Mängel am Gaszähler erkennen zu können:
  1. Es sind alle Gasverbrauchsgeräte des Haushaltes abzuschalten.
  2. Danach dürfen die Zahlenrollen in den roten bzw. schwarzen Markierungen keine Umdrehungen ausführen.
  3. Die Anlage ist durch Wiedereinschaltung eines Gasverbrauchsgerätes zu belasten. Hierbei müssen sich die Zahlenrollen bewegen und dürfen nicht stehen bleiben. Dabei muss auf eventuelle ungewöhnliche Laufgeräusche geachtet werden.

Sind die vorgenannten Anforderungen erfüllt und sind keine ungewöhnlichen Laufgeräusche hörbar, ist ein Defekt Ihrer Messeinrichtung unwahrscheinlich. Sollten Sie Laufgeräusche gehört haben oder dennoch eine Überprüfung wünschen, empfehlen wir sich unter nebenstehender Hotlinenummer zu einer Anlagenüberprüfung zu informieren.

Eichgültigkeit von Zählern

Die Eichgültigkeitsdauer unterscheidet sich je nach Messgeräteart. Bei Gaszählern gilt für Balgengaszähler G4 - G6 8 Jahre und für G10 12 Jahre, ab G16 sogar 16 Jahre. Die Eichfrist ist in der MessEV Anlage 7 zu §34 ("Eichfrist") festgelegt.

Die Messgeräte dürfen nur bis zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer für diese Zwecke verwendet werden. Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz MessEG und die Mess- und Eichverordnung MessEV (früher das Eichgesetz und die Eichordnung).

Auf dem eichpflichtigen Messgerät wird ein Hauptstempel angebracht, auf dem Sie das Eichjahr entnehmen können. Dies muss nicht mit dem Herstellungsjahr übereinstimmen. Früher wurde es auch als Beglaubigungsjahr bezeichnet. Nach Ende des Eichjahrs beginnt die Eichgültigkeitsdauer zu laufen, d.h. ein im Jahr 2010 geeichtes Messgerät mit 6 Jahren Eichgültigkeitsdauer darf bis Ende 2016 verwendet werden.

Mit Ablauf der der Eichgültigkeitsdauer verliert die Eichung von Messgeräten ihre Gültigkeit. In der heute gültigen Mess- und Eichverordnung MessEV spricht man auch von der Eichfrist.

Die Eichgültigkeitsdauer von Verbrauchsmessgeräten bei Strom und Gas kann mehrfach verlängert werden, dazu ist es notwendig eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung durchzuführen. Die Eichgültigkeit verlängert sich für alle Geräte der geprüften Baureihe, wenn nachgewiesen wird, dass das geprüfte Messgerät richtig misst, bei Gaszählern um 4 Jahre. Dies wird nicht an jedem einzelnen Gerät vermerkt.

Ab November 2016 werden im Bereich der Verbrauchsmessung (Gas, Strom, Wasserzähler) nur noch MID-konforme Messgeräte in Verkehr gebracht. Der Begriff 'Eichung' wird hier durch "MID-Konformitätserklärung' ersetzt, das Jahr des Inverkehrbringens entspricht dem Eichjahr. Die Jahreszahl der Konformitätserklärung bzw. Herstellung ist nach dem CE-Zeichen umrandet auf dem Zifferblatt aufgedruckt, die Eichfrist beginnt jedoch erst mit dem Inverkehrbringen.

 

Störungs- und Servicenummer

Unsere Datenschutzhinweise zu einer möglichen Aufzeichnung von Telefongesprächen finden Sie hier.

Tel.
04105-157-99-00

EFC8E2F8-A920-4CB3-ACEA-DCB36C9592E6 vCard

Aktueller Hinweis

Trotz des allgemein gültigen Lockdowns führen wir weiterhin Zählerwechsel beim Kunden durch. 

Wir sind gesetzlich verpflichtet im Rahmen einer Stichprobe für das Eichamt eine bestimmte Anzahl von Zählern jährlich auszutauschen und diese Zähler auf korrekte Messung zu prüfen.

Von unserer Seite werden wir unter strikter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen den Wechsel durchführen, da auch seitens der Bundesregierung handwerkliche Tätigkeiten vorerst durchgeführt werden dürfen.
Erst wenn von öffentlicher Seite die handwerklichen Tätigkeiten verboten werden, wird der Zählerwechsel ausgesetzt.

Für Kunden, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation Bedenken haben, den Zählerwechsel durchführen zu lassen, stellen wir den Wechsel zurück und werden diesen zu einem späteren Termin durchführen.