24/7 für Sie erreichbar

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Verträge (Transport)

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 17.11.2006 (BK7-06-074) die Einzelbuchungsvariante gemäß Kooperationsvereinbarung für unzulässig erklärt. Die Transporte im Netz der ElbEnergie GmbH werden daher bis auf weiteres ausschließlich auf Grundlage der Zweivertragsvariante abgewickelt.

Damit sind alle Passagen in veröffentlichten Verträgen, Bedingungen, Anfrageformularen, die sich ausschließlich auf die Einzelbuchungsvariante beziehen, gegenstandslos.

In der „Zweivertragsvariante“ wird der Transport netzübergreifend innerhalb eines Marktgebietes auf der Grundlage eines Einspeisevertrags und eines Ausspeisevertrags sichergestellt, wobei der von der ElbEnergie GmbH angebotene Ausspeisevertrag das Recht auf Transport vom virtuellen Handelspunkt zum Ausspeisepunkt beinhaltet.