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Grundversorgerfeststellung

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Nach der Feststellung zum 1. Juli 2018, erfolgte die nunmehr sechste Feststellung für das Netzgebiet der HanseGas GmbH zum 1. Juli 2021. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Gültigkeitszeitraum der Feststellung zum 1. Juli 2021 ist der Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024.

Entsprechend der oben genannten Vorgaben erfolgt im Gemeinde-/Stadtgebiet Dobbin-Linstow die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die LichtBlick SE, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

Grundversorger für die Gemeinde Pruchten ist die Propan Rheingas GmbH & Co.KG.

Grundversorger für die Gemeinde Barnin ist die WEMAG AG.

In den übrigen Gemeinde-/Stadtgebieten des Netzgebietes der HanseGas GmbH erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die E.ON Energie Deutschland GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an:

HanseGas GmbH

Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn

Kontaktdaten Grundversorger

E.ON Energie Deutschland GmbH

Arnulfstraße 203
80634 München

LichtBlick SE

Zirkusweg 6
20359 Hamburg

Propan Rheingas GmbH & Co. KG

Fischenicher Straße 23
50321 Brühl

WEMAG AG

Obotritenring 40
19053 Schwerin

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