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Armaturen

Informationen für Gasinstallateure

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der HanseGas GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Diese oben genannten Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:

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Tel.
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