Die Netzentgelte der HanseGas GmbH
Die Bundesnetzagentur legt zu Beginn jeder Regulierungsperiode auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Die jährlichen Erlöse sind maßgeblich für die Bildung der Netzentgelte, die für die Nutzung des Gasnetzes zu zahlen sind. Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 1. Januar eines Kalenderjahres.
Gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV hat die HanseGas GmbH mit Wirkung zum 01.01.2022 ihre Netzentgelte angepasst.
Wir weisen darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2022 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch beispielsweise auch aufgrund anderer regulatorischer Vorgaben ergeben.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des CORONA-Konjunkturpaketes der Bundesregierung die Umsatzsteuer für Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 16% gesenkt wurde.
Infolge der Veränderung des Mehrwertsteuersatzes für Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 kommen im Kalenderjahr 2020 zwei Preisblätter zur Anwendung.
- Netzentgelte Gas Gesamtversion (gültig ab 01.01.2019)
- Netzentgelte Gas gültig ab dem 01.01.2018
- Entgelte für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung (gültig ab 01.01.2018)
- Netzentgelte Gas gültig ab dem 01.01.2017
- Entgelte für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung (gültig ab 01.01.2017)
- Netzentgelte Gas gültig ab dem 01.01.2016
- Entgelte für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung (gültig ab 01.01.2016)
- Netzentgelte Gas gültig bis zum 31.12.2015
- Netzentgelte Gas gültig bis zum 31.12.2014
- Netzentgelte Gas gültig bis zum 31.12.2013
- Netzentgelte Gas gültig bis zum 31.12.2012
- Netzentgelte Gas gültig bis zum 31.12.2011
- Netzentgelte Gas gültig bis zum 31.12.2010
- Netzentgelte Gas gültig bis zum 31.12.2009
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Die HanseGas GmbH bzw. ihre Vorgängerunternehmen verwenden seit 01.10.2008 gemäß § 12 Netzzugangsbedingungen die vom Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten mittleren Ausgleichsenergiepreise für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der HanseGas GmbH bzw. ihren Vorgängerunternehmen geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.
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