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Chancen für die lokale Energiewende

Foto: Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Anfang 2021 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Das Bayernwerk fasst zusammen, wie Kommunen von den neuen Bestimmungen profitieren können.

Wichtige Änderungen gibt es bei Solaranlagen auf kommunalen Gebäuden. Die meisten dieser Anlagen haben sich bisher durch den Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms rentiert. Das wird jetzt noch attraktiver. Denn jetzt sind Solar- bzw. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt (bisher 10 Kilowatt) von der EEG-Umlage befreit. Zudem entfallen hier die sonstigen Umlagen, die für Strom aus dem öffentlichen Netz zu zahlen sind.
Die Vorteile beim Eigenverbrauch von Solarstrom können auch Betreiber älterer PV-Anlagen nutzen, die nach 20 Jahren Betrieb aus der EEG-Förderung fallen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Eigenverbrauch statt Einspeisung“.

Im Bereich Solarstrom hat der Gesetzgeber außerdem die Bedingungen bei der Errichtung großer solarer Freiflächenanlagen erheblich verbessert. Für 2022 sieht er zudem Innovationsausschreibungen mit attraktiven Sonderkonditionen für Agro-Solaranlagen, die auf bewirtschafteten Ackerflächen errichtet werden können, vor. Agrophotovoltaik erlaubt also gleichzeitig eine Energie- und eine Lebensmittelernte. Damit soll der Flächenkonkurrenz entgegengewirkt werden. Noch gibt es allerdings wenige Forschungs- und Pilotprojekte.

Bekenntnis zur Biomasse

Gestärkt hat der Gesetzgeber im EEG 2021 auch das Potenzial von Biomasse. So wurde das Ausbauziel bis zum Jahr 2030 auf eine Leistung von 8,4 Gigawatt angehoben. Um diese Leistung aus Biomasse zu erreichen, hat der Bund das Ausschreibungsvolumen für Biomasse auf 350 Megawatt (MW) erhöht. Für Biomethananlagen gibt es ein zusätzliches Ausschreibungsvolumen von 150 MW.

Mieterstrom wird attraktiver

Interessant für viele Kommunen sind auch die verbesserten Rahmenbedingungen, die das EEG 2021 für Mieterstromprojekte schafft. So hat sich der Zuschlag, den der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber vergütet, erhöht. Dadurch lassen sich Mieterstromprojekte kommunaler Wohnungsgesellschaften deutlich wirtschaftlicher umsetzen. Neu ist auch, dass sich die Photovoltaikanlage nicht mehr auf dem Gebäude befinden muss, in dem die Mieter den Mieterstrom beziehen. Es reicht, wenn die Anlage im selben Quartier wie das versorgte Gebäude steht. Außerdem ermöglicht eine weitere Neuerung, das sogenannte „Lieferkettenmodell“, dass Eigentümer von Liegenschaften erfahrene Dienstleister mit dem Bau und Betrieb von PV-Anlagen und die Lieferung von Mieterstrom beauftragen können, ohne dass damit, wie bisher, die Mieterstromzuschläge entfallen. Diese Neuregelungen des EEG erweitern die Spielräume für energetische Sanierungsprojekte im Quartier, die zudem mit dem KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung“ erheblich gefördert werden.

Neuerungen bei der Windkraft

Der Gesetzgeber sieht mit dem neuen EEG 2021 zudem vor, dass Kommunen deutlich besser am Ertrag von Windkraftanlagen beteiligt werden, wenn diese im Umkreis von 2,5 Kilometern zum Gemeindegebiet stehen. Vorgesehen sind Zuwendungen in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Windstrom. Insgesamt können damit für „betroffene“ Kommunen Einnahmen bis zu 30.000 Euro pro modernem Windrad und Jahr zusammenkommen. Damit schafft der Gesetzgeber einen Anreiz, am Ausbau der Windkraft als wichtigem Baustein der Energiewende mitzuwirken.

Bislang schreibt die 10 H-Regelung vor, dass ein Windrad in Bayern einen Mindestabstand vom Zehnfachen seiner Höhe zur nächsten Wohnbebauung einhalten muss.
Das neue EEG könnte hier eine Trendwende unterstützen, da die 10 H-Regel bislang auch Ausnahmen zulässt: So könnten beispielsweise Gemeinden, die in der Nähe von Windparks liegen und damit als sogenannte „betroffene“ Kommunen gelten (§ 36, k, Abs.1 des EEG 2021) bei einer Aussicht auf deutlich höhere Erträge aus diesen nahegelegenen Windparks mit eigenen Bebauungsplänen Windvorrangflächen auch unterhalb von 10 H ausweisen.

 

So geht es weiter: Die Perspektive des Bayernwerks für PV-Pioniere.