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Eigenverbrauch statt Einspeisung

Foto: Bayernwerk AG

Zum 1. Januar 2021 fielen die ersten Solar-, Wind- und Biomasseanlagen aus der 20-jährigen Förderdauer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das Bayernwerk bietet den PV-Pionieren eine nachhaltige Alternative zur Volleinspeisung des Sonnenstroms.  

Rund 2.400 Anlagen fallen allein in 2021 im Netz des Bayernwerks aus der bisherigen EEG-Förderung, darunter zahlreiche Photovoltaikanlagen. Nachdem sie in den vergangenen 20 Jahren von der EEG-Förderung profitiert haben, wird ihr eingespeister Strom nun im Falle der Volleinspeisung zu Marktpreisen vergütet. Zwischen 3 und 5 Cent pro Kilowattstunde bekommen die Anlagenbetreiber nach dem neuen EEG für die Volleinspeisung der Sonnenenergie in das Stromnetz.

Ältere PV-Anlagen

Diese Änderung betrifft auch Kommunen, die im Netzgebiet des Bayernwerks Solaranlagen betreiben. Obwohl diese älteren PV-Anlagen ihre Förderdauer überschritten haben, können viele davon problemlos noch längere Zeit umweltfreundliche Sonnenenergie liefern. Finanziell interessant wird dies durch die Eigennutzung des selbst produzierten Sonnenstroms, etwa in Rathaus, Schwimmbad oder einer kommunalen Kindertagesstätte.

Moderne Messeinrichtung

Stimmen die technischen Voraussetzungen, kann das Bayernwerk betroffenen Kommunen im Rahmen des neuen EEGs eine wirtschaftlich interessante Lösung anbieten, um die älteren Solaranlagen nachhaltig weiterzubetreiben. Das Unternehmen installiert eine moderne Messeinrichtung, die die bisher benötigten Zähler ersetzt, und nimmt Anpassungen im Zählerschrank vor. So sparen die Kommunen durch selbst produzierten und genutzten Sonnenstrom rund 30 Cent pro Kilowattstunde ein. Strom, der nicht im Eigenverbrauch genutzt wird, kann weiterhin ins Stromnetz eingespeist werden. Das Bayernwerk hat alle Kunden in einem persönlichen Schreiben auf diese Möglichkeit des Weiterbetriebs hingewiesen.


Alles rund um den Weiterbetrieb von Ökostromanlagen nach dem Ende der bisherigen EEG-Vergütung