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Schon registriert?

Schon registriert? Ab November werden die EEG-Vergütungszahlungen für Bestandsanlagen eingestellt, die noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldet sind. (Foto: Bayernwerk AG)

Immer noch fehlen 15.700 Anlagen, die Energie in das Netz der Bayernwerk Netz GmbH (Bayernwerk) einspeisen. Die Eintragung ins Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist Pflicht. Wer ihr nicht nachkommt, erhält ab November keine staatliche Förderung mehr.

Vor über zwei Jahren führte die Bundesnetzagentur das sogenannte Marktstammdatenregister (MaStR) ein, in dem künftig alle Stammdaten des Strom- und Gasmarkts verfügbar sein sollen. Nach einer Übergangsfrist mussten bis zum 31. Januar 2021 alle bestehenden Erzeugungsanlagen und Energiespeicher im Register angemeldet sein, ob großes Wasserkraftwerk oder kleine Solaranlage. Hintergrund dieser umfangreichen Abfrage ist es, energiewirtschaftliche Prozesse zu vereinfachen und ein zentrales Register seitens des Bunds zu etablieren. Das Ziel: eine zuverlässige, umfassende und einheitliche Datengrundlage, um die Energiewende weiterzuentwickeln. Seit 2019 wurden die Betreiber der über 300.000 Bestandsanlagen, die in das Netz der Bayernwerk Netz GmbH einspeisen, in mehreren Anschreiben und einer Telefonakquise auf die Notwendigkeit der Registrierung im MaStR hingewiesen.

Registrierungspflicht – sonst Stopp der EEG-Vergütung

Um weiterhin den Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung sowie Förderungen, Marktprämien und weitere Zuschläge im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) zu behalten, besteht für alle Anlagenbetreiber eine Registrierungspflicht.

Die Registrierungsquote der Bestandsanlagen lag im Netzgebiet des Bayernwerks im Januar 2021 bei nur 56 Prozent. Da deutschlandweit viele Registrierungen ausstanden, wurde die Registrierungspflicht nachträglich im Sommer dieses Jahres bis zum 30. September 2021 verlängert. Im Netzgebiet des Bayernwerks sind dennoch rund 15.700 Erzeugungsanlagen und Speicher trotz Fristverlängerung nicht nachweislich im MaStR eingetragen. Für diese Anlagen, deren Betreiber trotz Erstschreibens, Erinnerungsschreibens und einer Telefonaktion die Registrierung noch nicht vorgenommen haben, müssen die Vergütungszahlungen nach dem EEG und der Marktstammdatenregisterverordnung ab November eingestellt werden.

Bitte beachten

In einem Schreiben werden nun die betroffenen Anlagenbetreiber darüber informiert, dass ab November 2021 alle ausstehenden und folgenden Vergütungszahlungen ausgesetzt werden. Ebenso drohen den Anlagenbetreibern ein Verwaltungsverfahren über die Bundesnetzagentur, wodurch diese zusätzlich mit Zwangsgeld belastet werden können. Sobald der Anlagenbetreiber seiner Registrierungspflicht nachweislich nachgekommen ist, werden alle Vergütungen seit Inkrafttreten des Zahlungsstopps rückwirkend ausbezahlt.
Bei inhaltlichen Rückfragen steht für die Betreiber im Netzgebiet des Bayernwerks eine eigene Hotline zur Verfügung. Tel.: 0941 – 58 48 99 81, E-Mail: registrierung@bayernwerk.de

Bei technischen Problemen des MaStR-Portal kann sich der Betreiber direkt an die Bundesnetzagentur wenden.