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Grundversorgerfeststellung

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Nach der Feststellung zum 1. Juli 2018 erfolgte die nunmehr sechste Feststellung für das Netzgebiet der NordNetz GmbH zum 1. Juli 2021. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Entsprechend der oben genannten Vorgaben erfolgt in allen Gemeinde-/Stadtgebieten die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die E.ON Energie Deutschland GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an:

NordNetz GmbH

Schleswag-HeinGas-Platz 1
25451 Quickborn

Kontaktdaten Grundversorger

E.ON Energie Deutschland GmbH

Kühnehöfe 1-5
22761 Hamburg