Abrechnung
Vor der geplanten Inbetriebnahme der Anlage erhalten Sie eine sogenannte „verbindliche Erklärung“ sowie ein Kundendatenblatt. Diese Unterlagen müssen Sie ebenfalls unterzeichnet an uns zurücksenden. Sind nun alle Voraussetzungen gemäß Erneuerbare-Energie-Gesetz bzw. gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erfüllt, können wir die von Ihnen in das Netz von NordNetz eingespeiste elektrische Energie vergüten. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum vom Eingang Ihrer Unterlagen bis zur ersten Abrechnung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bei einer Anlage mit einer Leistung kleiner 100 kW bzw. 100 kWp erfolgen zunächst monatliche Abschläge und im Januar des Folgejahres wird eine Jahresabrechnung erstellt.
Für Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW bzw. 100 kWp werden monatliche Abrechnungen erstellt.
Bei Windenergieanlagen größer 500 kW erfolgt die Abrechnung erst nach dem Einreichen des Anlagenzertifikates mit dazu gehöriger Konformitätserklärung.
Bei Fragen zu Ihren Abrechnungen stehen wir Ihnen unter 0 41 06-9 99 80 33 zur Verfügung.
Störungs- und Servicenummer
- Tel.
- 0 41 06-9 99 80 33 0 41 06-9 99 80 33
Abrechnungs-Hotline
- Tel.
- 0 41 06-9 99 80 33 0 41 06-9 99 80 33