24/7 für Sie erreichbar

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Windräder und Hochspannungsleitung

Spitzenkappung

nach EnWG § 11 Abs. 2

NordNetz nutzt zukünftig die Spitzenkappung (SpiKa) als weiteres Instrument zur bedarfsgerechten Integration der erneuerbaren Energien im Netz.

Für einen bedarfsgerechten, wirtschaftlich zumutbaren Ausbau der Elektrizitäts-versorgungsnetze legt NordNetz den Berechnungen für die Netzplanung die Annahme zugrunde, dass die prognostizierte jährliche Stromerzeugungsmenge je unmittelbar an das Netz der NordNetz GmbH angeschlossener Anlage zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Windenergie an Land oder solarer Strahlungsenergie um bis zu 3 % reduziert werden darf.

Wird die Einspeisung von Strom aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung wegen Spitzenkappung reduziert, kommt das Erneuerbare-Energien-Gesetz § 15 zur Anwendung.

An allen Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Wind Onshore oder solarer Strahlungsenergie, die den nachfolgend genannten Spitzenkappungsgebieten (SpiKa-Gebieten) und Netz- oder Umspannebenen zugeordnet sind, wird die Spitzenkappung ab dem angegebenen Datum umgesetzt.