Altertümliche Waage

Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.