Doppelförderungsverbot

Doppelförderungsverbot bei Stromsteuerbefreiung

Stromsteuerbefreiung wird der EEG-Vergütung bzw. Marktprämie angerechnet
 

Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Anlagenbetreiber für EEG-geförderten Strom zusätzlich von einer Stromsteuerbefreiung profitieren.
Bei steuerbefreitem Strom wird die EEG-Vergütung bzw. Marktprämie um die Höhe der Steuerbefreiung gekürzt.

Gesetzlicher Hintergrund: