Solarzelle

Förderende EEG

Ende der bisherigen EEG-Vergütung – wie geht’s weiter?

Finden Sie die passende Lösung für den Weiterbetrieb Ihrer Ökostromanlage!

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass Betreibern einer Ökostromanlage für 20 Jahre eine festgeschriebene Einspeisevergütung garantiert wird. Zum 31. Dezember 2020 endet nun für die ersten Anlagen der Förderzeitraum.

Die Zeit nach der gesetzlichen Förderdauer wird als „Post-EEG Phase“ bezeichnet. Anlagenbetreiber stehen nun vor der Frage, wie es mit der Anlage weitergehen soll. Der Weiterbetrieb ist im neuen EEG 2021 geregelt, welches zum   1. Januar 2021 in Kraft tritt.

Detaillierte Optionen für den Weiterbetrieb betroffener Anlagen

Grundlage der Optionen für den Weiterbetrieb: Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021

Vergütungsverzicht

Das Formular für einen Vergütungsverzicht bei Post-EEG-Anlagen finden Sie hier

Stilllegung EE-Erzeugungsanlage

Informationen zur Stilllegung Ihrer Anlage finden Sie hier.

Alle oben genannten Optionen vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung sowie der Zustimmung durch die EU-Kommission.

Stand: 22. Dezember 2020