Netzverluste nach § 10 StromNEV

Nach § 10 StromNEV sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, die Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Netzverluste je Netz- und Umspannebene

Netz- und Umspannebene Netzverluste in kWh Netzverluste in Prozent

Netzebene MS

454.013 0,37%

Umspannebene MS/NS   

190.495 0,68%

Netzebene NS

607.348 2,38%

Gesamt

1.251.857 1,02%
Stand: 31.12.2020    

Beschaffungskosten Verlustenergie

Jahr Preis in ct/kWh  
2020 4,81  

2019

3,80