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Anmeldung der Gasinstallation

Die Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind nach § 19 Abs. 2 EnWG dazu verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festlegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen sowie von Direktleitungen sogenannte technische Mindestanforderungen und deren Auslegung und Betrieb festzulegen und diese im Internet für die Kunden zu veröffentlichen.

Der Anschluss einer Anlage bei Ihnen als Anschlussnehmer an das Gasversorgungsnetz von der Schleswig-Holstein Netz AG erfolgt auf Grundlage festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Störungs- und Servicenummer

Tel.     0 41 06-6 48 90 90

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