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Solarpannels

Photovoltaik

Anschluss einer Photovoltaik-Anlage

Sie möchten eine Photovoltaikanlage an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG anschließen? Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente, die wir dafür benötigen sowie eine Checkliste. Auf der Seite In 9 Schritten zum Sonnenstrom finden Sie den Prozess zum Anschluss Ihrer Anlage ans Netz noch einmal Schritt für Schritt erklärt.

Zum Anschluss einer Anlage gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG benötigen wir von Ihnen rechtzeitig folgende Unterlagen:

Um sicherzustellen, dass alle Unterlagen vorhanden sind, drucken Sie sich bitte unsere Kontrollliste Photovoltaik Niederspannung oder die Kontrollliste Photovoltaik Mittelspannung zum Abhaken aus.

Am 25. Juli 2017 wurde das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung w­­­­­­­eiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet worden, das unter anderem die Förderung bestimmter Mieterstrommodelle vorsieht. Betreiber von Solaranlagen auf Wohngebäuden können für den von Mietern im gleichen Haus oder in räumlicher Nähe verbrauchten Strom einen Mieterstromzuschlag geltend machen, wenn ihre Anlage nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb gegangen ist und eine installierte Leistung von 100 kW nicht überschreitet. Von den Mietern nicht verbrauchter Strom kann in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist und vergütet werden.

Der Mieterstromzuschlag entspricht der PV Einspeisevergütung, die von der Anlagengröße abhängig ist, abzüglich eines vom jährlichen Photovoltaik-Zubau abhängigen Abschlags. Somit ergibt sich ein Mieterstromzuschlag zwischen 2,2 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt ist die Förderung auf einen jährlichen Zubau von 500 MW installierter Leistung begrenzt. Für Mieter entfallen bei Bezug von Mieterstrom einige Kostenbestandteile im Vergleich zum Bezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung (Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe).“

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