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Windanlagen und Hochspannungsnetz

Systemstabilitätsverordnung

Informationen für Betreiber von Windenergie-, Biomasse, KWK- und Wasserkraftanlagen

Am 14.03.2015 ist die Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung verabschiedet worden. Mit der Verordnung reagiert die Bundesregierung auf das sogenannte „49,5-Hz-Problem“. Genau wie beim vorangegangenen „50,2-Hz-Problem“ geht es darum, durch neue Frequenzschutzeinstellungen das Stromnetz bei starken Abweichungen von der normalen Netzfrequenz (50 Hertz) stabil zu halten.  Mit den geänderten Abschaltfrequenzen sollen sich die Anlagen zukünftig nicht mehr zeitgleich vom Netz trennen, sondern in einem gestuften Prozess. Deutschlandweit sind rund 21.000 Windenergie-, Biomasse, KWK- und Wasserkraftanlagen betroffen, die insgesamt eine Leistung von ca. 27 Gigawatt ausmachen. Inwieweit eine Anlage in die Nachrüstung einbezogen wird, hängt von der installierten Leistung, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Spannungsebene, an der sie angeschlossen ist, ab.