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110-kV-Freileitung

Redispatch 2.0

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Redispatch 2.0.

Aktueller Hinweis – Schleswig-Holstein Netz folgt Übergangslösung Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021

Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den Redispatch ist es bei Anlagen- und Netzbetreibern gleichermaßen zu Verzögerungen gekommen, so dass die Implementierung der Vorgaben noch nicht vollumfänglich bis zum 1. Oktober 2021 abgeschlossen sein wird.

Besonders betroffen ist der bilanzielle Ausgleich zwischen den Prozessbeteiligten. Um daraus resultierenden Risiken zu begegnen, hat der BDEW in Abstimmung mit der BNetzA eine branchenweite Übergangslösung für die Bilanzkreisbewirtschaftung erarbeitet, die einen gesicherten Einstieg in das neue Redispatchregime zum 1. Oktober 2021 ermöglichen soll. Diese Übergangslösung stellt ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe dar, sondern nur eine vorweggenommene Verständigung zwischen den Unternehmen über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs. Die gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 bleiben erhalten.

Diese Übergangslösung für den Redispatch 2.0 werden wir ab dem 1. Oktober 2021 anwenden.

Versand des durch den Netzbetreiber ermittelten Erstaufschlags

Die Ausübung der Marktkommunikation, insbesondere die Abstimmung der abrechnungsrelevanten Ausfallarbeit laut Beschluss BK6-20-059 der Bundesnetzagentur ist ein wichtiger Bestandteil der Entschädigung der redispatchbedingten Abregelung. Die Frist für die Datenbereitstellung vom Netzbetreiber (NB) an den Betreiber der Technischen Ressource (BTR), der 8. Werktag im Folgemonat für Anlagen im Prognosemodell, ist in diesem Beschluss verankert.

Als Schleswig-Holstein Netz AG haben wir uns das Ziel gesetzt, die ermittelte Ausfallarbeit kurzfristig nach der Abregelung bereitzustellen, um beidseitig eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass dieses Vorhaben in der BDEW-Übergangslösung nicht immer gewährleistet werden kann und der Erstaufschlag entsprechend verspätet (aber im Rahmen der vorgegebenen Fristen) versendet wird.

Aktueller Hinweis – Go Live Connect+

Gemäß dem Einführungsszenario des BDEWs soll der Austausch der initialen Stammdaten zwischen dem Einsatzverantwortlichen (EIV) und dem Netzbetreiber über den Data-Provider ab dem 1. Juli 2021 beginnen. Für die Schleswig-Holstein Netz GmbH übernimmt RAIDA (RAIDA.de) die Funktionalitäten des Data-Providers gemäß Festlegung BK6-20-059. Unser Unternehmen finden Sie in der Liste empfangsbereiten Netzbetreiber auf der Internetseite RAIDA Service Client. Die Schleswig-Holstein Netz GmbH ist über das RAIDA-System erreichbar.

Wichtige Informationen für Einsatzverantwortliche (EIVs)

Mit der Nutzung der Datenaustauschplattform Connect+ bestätigen Sie als Marktakteur (Anlagenbetreiber, Bilanzkreisverantwortlicher, Lieferant bzw. Einsatzverantwortlicher) gegenüber der Schleswig-Holstein Netz AG , dass die hier verlinkten Anforderungen an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA befolgt werden. Die Bestätigung erfolgt über das Akzeptieren der Anforderungen des Anschlussnetzbetreibers an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA durch die o. g. Marktakteure im Rahmen des Registrierungsprozesses des RAIDA-Systems auf der Internetseite RAIDA.de. Für die Schleswig-Holstein Netz AG übernimmt RAIDA die die Funktionalitäten des Data-Providers gemäß Festlegung BK6-20-059.

Wichtige Informationen für Betreiber der Technischen Ressource (BTRs)

Für eine sichere Marktkommunikation über EDIFACT-Nachrichten gemäß den EDI@Energy - Regelungen zum Übertragungsweg ist ein Austausch von Datenaustauschadressen und Zertifikaten zwischen dem Netzbetreiber und dem Betreiber der Technischen Ressource (BTR) erforderlich. Hierfür sind die nachfolgenden Schritte für den Übertragungsweg „E-Mail“ erforderlich:

 

Was ist Redispatch 2.0?

Aktuell werden durch Redispatch Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.

Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0, Inkrafttreten am 17. Mai 2019) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.

Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Zukünftig sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen nehmen derzeitig nur konventionelle Erzeugungsanlagen mit mehr als 10 Megawatt (MW) installierter Nennleistung am Redispatch der Übertragungsnetzbetreiber teil.  Zukünftig werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen.

SH Netz hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen angenommen. Die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende wird damit unterstrichen.

Redispatch-Newsletter

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