- Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) zum 01.01.2017 gilt für Anlagenbetreiber die verpflichtende wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe am Markt durch Ausschreibungen.
- Das Ausschreibungsverfahren wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt.
- Gefördert werden dabei die Anlagenbetreiber (Akteure), die die geringste Förderung für ihre Neuanlage fordern. Weitere Kriterien sind die Einhaltung des Höchstwertes und des Ausschreibungsvolumens.
- Betroffen sind Solaranlagen, Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen, die neu in Betrieb genommen werden.
- Unter gewissen Voraussetzungen können auch Biomasse-Bestandsanlagen am Ausschreibungsverfahren zur Verlängerung der Vergütungsfähigkeit und zum Erhalt einer Anschlussförderung teilnehmen.
- Die wichtigsten Details haben wir hier nochmals energieträgerspezifisch für Sie zusammengefasst. Umfassende Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite der Bundesnetzagentur.