Anschlussverfahren für konventionelle Kraftwerke
Das Verfahren zum Anschluss von konventionellen Kraftwerken wird entsprechend der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26.06.2007 (KraftNAV) abgewickelt.
Im Folgenden finden Sie die Darstellung des Verfahrens, die für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen, Musterverträge sowie die Veröffentlichungen nach KraftNAV.
Der Netzanschlussprozess beinhaltet folgende wesentliche Punkte:
1. Qualifiziertes Netzanschlussbegehren des Anschlussinteressenten
Der Anschlussinteressent beantragt schriftlich den Anschluss einer neuen Erzeugungsanlage. Hierzu ist vom Anschlussinteressenten ein qualifiziertes Netzanschlussbegehren zu stellen, welches die Angaben gemäß Kraftwerks-Netzanschlussverfahren-Unterlagenliste enthalten muss (siehe Download).
2. Prüfung des Anschlussbegehrens
Nach Eingang des Antrages mit den erforderlichen Angaben führt der Netzbetreier die notwendige Prüfung für eine Anschlusszusage nach den Vorgaben der KraftNAV durch. Hierfür wird für Standardanfragen eine Prüfungsgebühr in Höhe von 18.000 € erhoben. Die netztechnische Untersuchung wird in der Regel nach drei Monaten abgeschlossen. Sofern die Prüfung positiv abgeschlossen wird, wird eine Anschlusszusage erteilt.
3. Anschlusszusage mit Reservierung einer Netzanschlussleistung am Netzanschlusspunkt
Mit der Anschlusszusage erhält der Anschlussinteressent die Zusage der Reservierung der angefragten Netzanschlussleistung an dem technisch geeigneten Netzanschlusspunkt. Die Anschlusszusage wird wirksam, wenn der Anschlussinteressent die nach KraftNAV festgelegte Reservierungsgebühr (1000 €/MW Netzanschlussleistung) innerhalb eines Monats nach Erteilung der Anschlusszusage zahlt.
Auf Wunsch des Kunden wird parallel zum weiteren Prozess Berechnungen auf Basis kundenspezifischer Last-, Netz- bzw. Einspeiseszenarien zur Bestimmung der Auslastung des Netzes und möglichen Einschränkungen der Übertragungsfähigkeit des Netzes durchgeführt. Somit kann der Anschlussnehmer eigenständig Bewertungen von möglichen Einspeiseeinschränkungen vornehmen.
Falls Sie sich für den Anschluss eines Kraftwerks an das Netz interessieren, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: