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Bekanntmachungen gem. NAV und NDAV

Schleswig-Holstein Netz muss bestimmten allgemeinen Mitteilungs- bzw. Bekanntmachungspflichten nachkommen, die sich unter anderem aus Beschlüssen der Bundesnetzagentur oder aus der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ableiten.

 

Hinweis:

Zum 1.10.2014 wurde die bisherige E.ON Hanse AG in HanseWerk umfirmiert. Davor lag ab dem 1.9.2008 gemäß den Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes der Netzbetrieb bei der E.ON Hanse AG, während der Strom- und Gasvertrieb auf die E.ON Hanse Vertrieb GmbH übertragen wurde. Mit Wirkung zum 1.1.2007 hatte zuvor die E.ON Hanse AG zur Umsetzung der Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschftsgesetzes den Netzbetrieb auf die E.ON Hanse Netz GmbH übertragen. Zum 1.10.2014 wurde die E.ON Hanse AG in HanseWerk AG umfirmiert.
Die Bekanntmachungstexte gem. NDAV entsprechen somit jeweils den zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Unternehmensstrukturen.

§7 Abs. 5 EnWG Gleichbehandlungsbericht

 

Bekanntmachung der Schleswig-Holstein Netz AG gemäß § 4 NAV/NDAV vom 31.05.2012

Die Schleswig-Holstein Netz AG führt die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2012) ein.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG angeschlossen werden, bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage.
Die TAB NS Nord treten mit Wirkung zum 01.06.2012 in Kraft.

 

Bekanntmachung der Schleswig Holstein Netz AG gemäß § 4 NAV/NDAV vom 22.12.2010

Die Schleswig-Holstein Netz AG gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung – NAV) sowie Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) folgende Änderungen der Ergänzenden Bedingungen öffentlich bekannt. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat die für ihr Netzgebiet geltenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV nebst Anlage sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV nebst Anlage angepasst. Die Anpassung wird zum 1. Januar 2011 wirksam.

 

Bekanntmachung der E.ON Hanse AG und der Schleswig-Holstein Netz AG gemäß § 25 Abs.. 2 NAV/ NDAV vom 30.09.2010

Die E.ON Hanse AG hat den Betrieb ihres Strom- und Erdgasverteilnetzes in Schleswig-Holstein und Niedersachsen am 06.05.2010 auf die Schleswig-Holstein Netz AG übertragen.

Die Schleswig-Holstein Netz AG ist damit in alle Rechte und Pflichten der E.ON Hanse AG als Netzbetreiber eingetreten.

 

Bekanntmachung der E.ON Hanse AG gem. § 4 NAV vom 27.01.2010

Seit dem 01.08.2008 wendet die E.ON Hanse AG die Richtlinie "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (TAB NS Nord)", Ausgabe August 2008, als technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV an. Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) in Kraft getreten. Die beiden Gesetze haben direkte Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung. Die E.ON Hanse AG führt daher die "Ergänzung zur TAB NS Nord" ein, die die konkrete technische Umsetzung bzw. Ausführung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben beschreibt. Diese Neuregelung tritt mit Wirkung zum 01.02.2010 in Kraft.

 

Bekanntmachung der E.ON Hanse Netz GmbH gemäß § 25 Abs. 2 NAV/NDAV vom 28.08.2008

Mit Wirkung zum 01.09.2008 wird die E.ON Hanse Netz GmbH auf die E.ON Hanse AG verschmolzen. Damit ist die E.ON Hanse AG ab diesem Zeitpunkt Netzbetreiber und übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten der E.ON Hanse Netz GmbH. Dies betrifft insbesondere alle Netzanschlussverhältnisse, die bisher mit der E.ON Hanse Netz GmbH bestehen. Für die Netzkunden hat die Verschmelzung keinerlei Auswirkungen.

 

Bekanntmachung der E.ON Hanse Netz GmbH gem. § 4 NAV/ NDAV vom 29.07.2008

Die E.ON Hanse Netz GmbH führt die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) ein.
Die Technischen Anschlussbedingungen gelten für den Anschluss und den Betrieb von elektrischen Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der E.ON Hanse Netz GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden.
Die TAB NS Nord treten mit Wirkung zum 01.08.2008 in Kraft. Die bisher geltenden TAB 2000 werden mit einer Übergangsfrist von einem Jahr ungültig.

 

Bekanntmachung der E.ON Hanse Netz GmbH gem. § 4 NAV/ NDAV vom 29.06.2007

Die E.ON Hanse Netz GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung) sowie Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung) folgende Änderungen der Ergänzenden Bedingungen öffentlich bekannt.
Die E.ON Hanse Netz GmbH hat die für ihr Netzgebiet geltenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV nebst Anlage sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV nebst Anlage angepasst. Die Anpassung wird zum 01. Juli 2007 wirksam.

 

Bekanntmachung der E.ON Hanse Netz GmbH gem. § 4 , § 25 sowie § 29 NAV/NDAV vom 20.02.2007

Mit Wirkung zum 01.01.2007 ist die E.ON Hanse Netz GmbH an Stelle des bisherigen Netzbetreibers E.ON Hanse AG in die sich aus dem nachstehend beschriebenen Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten eingetreten. Am 08.11.2006 sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV/NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der E.ON Hanse AG zur NAV und zur NDAV sowie die jeweiligen Anlagen zu den Ergänzenden Bedingungen.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gelten für alle mit der E.ON Hanse AG begründeten Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom bzw. an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen. Mit dieser Vertragsanpassung machen wir von unserem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gebrauch.
Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag.