Mit Wirkung zum 01.01.2015 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für die Stromversorgungsnetze der Gemeinde Blumenthal (Amt Molfsee) und der Gemeinden Grevenkrug, Groß Buchwald, Hoffeld, Reesdorf, Schmalstede und Sören (Amt Bordesholm), sondern die VB Bordesholm.
Die VB Bordesholm tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Mit Wirkung zum 01.01.2015 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für das Stromversorgungsnetz der Gemeinde Timmendorfer Strand, Scharbeutz, sondern die Westnetz GmbH (REW).
Die Westnetz GmbH (REW) tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Wir geben hiermit bekannt, dass die Schleswig-Holstein Netz AG zum 1. Juli 2014 den Netzbetrieb im 110kV-Teilnetz „Nord“ von der E.ON Netz GmbH übernimmt.
Betroffen sind alle Anschlüsse am Netz der E.ON Netz GmbH im Bundesland Schleswig-Holstein.
Die handelsrechtliche Übernahme des Teilnetzes „Nord“ durch die Schleswig-Holstein Netz AG wird rückwirkend zum 1. Januar 2014 erfolgen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG tritt in alle Rechte und Pflichten aus Netzanschluss- und Netznutzungsverträgen mit der E.ON Netz GmbH ein.
Marktprozesse gemäß MaBiS, die das Bilanzierungsgebiet der E.ON Netz GmbH bis 30. Juni 2014 betreffen, werden von der Rechtsnachfolgerin Bayernwerk AG übernommen.
Mit Wirkung zum 01.01.2014 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für die Stromversorgungsnetze der Gemeinde Mielkendorf, sondern die Stadtwerke Kiel Netz GmbH.
Die Stadtwerke Kiel Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Mit Wirkung zum 01.01.2014 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für das Stromversorgungsnetz der Gemeinde Harrislee, sondern die Stadtwerke Flensburg GmbH.
Die Stadtwerke Flensburg GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Mit Wirkung zum 01.01.2014 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für das Stromversorgungsnetz in der Raiffeisenstraße in Nortorf, sondern die Stadtwerke Nortorf AöR.
Die Stadtwerke Nortorf AöR tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass mit Wirkung zum 01.01.2012 nicht mehr die Schleswig-Holstein Netz AG Netzbetreiber für das Stromversorgungsnetz der Stadt Brunsbüttel ist, sondern die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH.
Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Mit Wirkung zum 01.01.2012 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für das Stromversorgungsnetz der Stadt Kaltenkirchen, sondern die Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH.
Die Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Mit Wirkung zum 01.01.2012 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für das Stromversorgungsnetz der Gemeinde Hattstedt, sondern die Stadtwerke Husum Netz GmbH.
Die Stadtwerke Husum Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Mit Wirkung zum 01.03.2012 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für das Stromversorgungsnetz der Gemeinden Barsbüttel, Oststeinbek, Glinde und Wohltorf, sondern die e-Werke Sachsenwald GmbH.
Die e-Werke Sachsenwald GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Mit Wirkung zum 01.01.2013 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für das Stromversorgungsnetz der Gemeinde Oersdorf, sondern die Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH.
Die Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Mit Wirkung zum 01.01.2013 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für das Stromversorgungsnetz der Gemeinde Basedow, sondern die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH.
Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Mit Wirkung zum 01.01.2013 ist die Schleswig-Holstein Netz AG ebenfalls nicht mehr Netzbetreiber für die Stromversorgungsnetze der Gemeinden Haseldorf, Haselau und Hetlingen, sondern die Stadtwerke Wedel GmbH.
Die Stadtwerke Wedel GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Schleswig-Holstein Netz AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.