Veröffentlichungspflichten
Gemäß § 77 „Information der Öffentlichkeit" aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die nach den §§ 70 bis 74 EEG mitgeteilten Daten unverzüglich zu veröffentlichen.
Die veröffentlichten Daten müssen einen sachkundigen Dritten, ohne weitere Informationen, in die Lage versetzen, die ausgeglichenen Energiemengen und Vergütungszahlungen vollständig nachvollziehen zu können.
Für nachgelagerte Netzbetreiber werden keine Daten an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemeldet. Aus diesem Grund trifft § 72 Abs. 2 Nummer 3 und 4 nicht zu.
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.
Hier der Link zu unserem Übertragungsnetzbetreiber: www.tennet.eu
- Jahresmeldung 2009
- Jahresmeldung 2010
- Jahresmeldung 2011 Netzgebiet Neumünster und Umland
- Jahresmeldung 2011 Netzgebiet Schleswig-Holstein
- Jahresmeldung 2012 Netzgebiet Neumünster
- Jahresmeldung 2012 Netzgebiet Schleswig-Holstein
- Jahresmeldung 2013 Netzgebiet Schleswig Holstein und Netzgebiet Neumünster
- Abschließende Abrechnungen und Anlagenstammdaten 2013
- Jahresmeldung 2014
- Abschließende Abrechnungen und Anlagenstammdaten 2014
- Abschließende Abrechnungen und Anlagenstammdaten 2015
- Bericht 2009
- Anlage zum Bericht 2009
- Bericht 2010
- Anlage zum Bericht 2010
- Bericht 2011
- Anlage zum Bericht 2011
- Bericht 2012 Netz I
- Anlagen zum Bericht 2012 Netz I
- Bericht 2012 Netz II
- Anlagen zum Bericht 2012 Netz II
- Bericht 2013
- Anlagen zum Bericht 2013
- Bericht SysStabV 2013
- Bericht 2014
- Anlagen zum Bericht 2014
- Bericht SysStabV 2014
- Bericht 2015
- Anlagen zum Bericht 2015
- Bericht SysStabV 2015