24/7 für Sie erreichbar

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Erlösobergrenze Strom

Als reguliertes Unternehmen dürfen Betreiber von Strom- und Gasnetzen jährlich eine von der zuständigen Regulierungsbehörde festgelegte Obergrenze für Erlöse aus Netzentgelten vereinnahmen.

Diese behördlich genehmigte Erlösobergrenze (EOG) soll die Kosten eines Netzbetreibers für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb abdecken und ist Ausgangsbasis für die Ermittlung der Netzentgelte.

Die nachfolgenden Ausführungen und veröffentlichten Daten enthalten nur die Aussagen zur Ermittlung der Erlösobergrenzen Strom. Die entsprechenden Daten für Gas finden Sie hier.

Die Erlösobergrenze setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Die Bundesnetzagentur hat der Schleswig-Holstein Netz AG für ihre Kosten im Vergleich mit anderen Netzbetreibern auch in der 3. Regulierungsperiode eine 100 %-ige Effizienz im Strom bescheinigt. Darüber hinaus wurde der Schleswig-Holstein Netz AG für die 3. Regulierungsperiode zusätzlich ein Effizienzbonus in Höhe von 5 % zugesprochen.

Die Erlösobergrenze der Schleswig-Holstein Netz AG hat folglich keine ineffizienten Kostenanteile.

Neben den innerhalb einer Regulierungsperiode festgelegten, gleichbleibenden Kosten des Netzbetreibers gibt es aber Einflussfaktoren, die eine jährliche Anpassung der Erlösobergrenze bewirken. Die Erlösobergrenze wird nach einer vom Gesetzgeber festgelegten, sogenannten Regulierungsformel, ermittelt.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Internet gemäß § 31 der Anreizregulierungsverordnung (§ 31 ARegV ) netzentgeltrelevante Daten der sich in ihrer Zuständigkeit bundesweit befindlichen Netzbetreiber.

Viele Angaben sind in der Tabelle der Bundesnetzagentur derzeit aufgrund von Einsprüchen und einem BGH-Urteil vom 11. Dezember 2018 geschwärzt.

Die Schleswig-Holstein Netz AG veröffentlicht im Sinne der Transparenz für unsere Kunden in Anlehnung an § 31 ARegV ihre Daten ungeschwärzt. Die einzelnen Bestandteile dienen zur Bildung und Zusammensetzung der Erlösobergrenze.  

Diese Parameter sind die Grundlage für die Festlegung unserer Erlösobergrenze und damit zur Netzentgeltbildung in der dritten Regulierungsperiode (2019 - 2023).