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Vertragliche Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG

Reduzierte Entgelte für vertragliche Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG in Gasverteilernetzen

Die Bayernwerk Netz GmbH bietet zur Absicherung von Kapazitäten, die im Rahmen der internen Bestellung gemäß der jeweils gültigen Kooperationsvereinbarung als unterbrechbare Kapazitäten bestätigt wurden, vertragliche Abschaltvereinbarungen mit einem reduzierten Netzentgelt gemäß § 14b EnWG an. Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG werden befristet für den Buchungszeitraum der internen Bestellung abgeschlossen. Sie können ausschließlich von Letztverbrauchern und nachgelagerten Verteilernetzbetreibern mit registrierender Leistungsmessung in Anspruch genommen werden, deren Entnahmestelle im Netzgebiet einer Ausspeisezone/Teilnetz mit unterbrechbar bestätigter Kapazität liegt und mit einer entsprechender Verbrauchsstruktur einen tatsächlichen Beitrag zur Netzentlastung im Falle einer Einschränkung leisten können.

Sobald die von der Bayernwerk Netz GmbH über Abschaltvereinbarungen kontrahierte Abschaltleistung 100% des Anteils der unterbrechbar bestätigten Kapazität in einer Ausspeisezone/Teilnetz erreicht hat, der auf die Ausspeisezone/Teilnetz der Bayernwerk Netz GmbH entfällt, bietet die Bayernwerk Netz GmbHfür diese Ausspeisezone/ Teilnetz keine weiteren Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG an. Die Vergabe erfolgt entsprechend der verfügbaren Abschaltleistung in der Reihenfolge des Eingangs der festen Zusagen zum Abschluss einer vertraglichen Abschaltvereinbarung nach § 14b EnWG.

Die Höhe der Reduzierung des Leistungsentgelts je Ausspeisezone/Teilnetz bemisst sich an dem vom vorgelagerten Netzbetreiber bei der Fakturierung der unterbrechbaren Bestellleistungen gewährten Abschlag auf das Netzentgelt für feste Bestellleistungen.

Bei einem unterjährigen Abschluss der vertraglichen Abschaltvereinbarung erfolgt eine in Bezug auf das Verhältnis des verbleibenden Verfügbarkeitszeitraums zum Kalenderjahr zeitanteilige Abrechnung des reduzierten Netzentgelts.

Das reduzierte Netzentgelt der Letztverbraucher mit denen im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH eine vertragliche Abschaltvereinbarung gemäß § 14b EnWG besteht wird mit der jeweiligen Zählpunktbezeichnung auf der Internetseite der Bayernwerk Netz GmbH veröffentlicht.

Kontakt

Nähere Informationen zu dieser Regelung erhalten Sie gerne auf Anfrage. Bitte senden Sie uns ein E-Mail an unser Postfach:  

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