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Paragraphen

Gesetze & Verordnungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Erzeugung und Einspeisung von Energie

Entgelte für dezentrale Einspeisung (§18StromNEV)

Entsprechend § 18 StromNEV erhalten Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen vom Betreiber des Elektrizitätsverteilungsnetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt.