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Stromspeicher

Speicher
Anmeldung einer Erzeugungsanlage mit Stromspeicher oder Batteriespeicher
 

Über unser Netzanschluss-Portal können Sie die Anmeldung Ihres Speichers online beantragen.

Des Weiteren können Sie Ihre Anträge ebenfalls online an einen Installateur, welcher in unserem Installateursverzeichnis eingetragen ist, zur Inbetriebsetzung weiterleiten.

 

 

Netzanschlussvertrag

Bei Anmeldung eines Speichers (ohne Netzeinspeisung) bis einschließlich 12 kVA Bemessungsleistung erhält der Anlagenbetreiber ein Bestätigungsschreiben.

Bei Anmeldung eines Speichers mit Netzeinspeisung oder größer 12 kVA Bemessungsleistung erhalten Sie einen Netzanschlussvertrag bzw. eine Einspeisezusage.

 
Registrierungspflicht im Markstammdatenregister

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein Instrument geschaffen worden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Die MaStRV und die Registrierungspflicht gilt für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen und Speicher. Die Registrierung muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie hier:

Registrierungspflicht im Markstammdatenregister: Gefahr Vergütungsverlust (bayernwerk-netz.de)