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Registrierungspflicht im Markstammdatenregister: Gefahr Vergütungsverlust

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein Instrument geschaffen worden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren erfolgten Zuwachses vor allem an Stromerzeugungsanlagen soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert werden und der Energiemarkt als Ganzes abgebildet werden. Die Inbetriebnahme des Registers seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgte am 31.01.2019.

Die MaStRV gilt für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen und Speicher. Bei Anlagen, die vor dem Start des Webportals (vor dem 31.01.2019) in Betrieb gegangen sind, gilt i. d. R. eine zweijährige Frist zur Registrierung. Für Neuanlagen, die nach dem Start des Webportals (Register der BNetzA) in Betrieb genommen werden, gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Um Vergütungsansprüche von Neuanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Zuschlagszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht zu verlieren, sind die Informationen aus dem Internetauftritt der BNetzA zu beachten.

Informationen zum Marktstammdatenregister

Hintergründe zum Marktstammdatenregister

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite umfassende Informationen zu den gesetzlichen Hintergründen sowie Ansprechpartnern veröffentlicht.

Registrierungshilfen zum Markstammdatenregister

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie nachfolgend auf der Seite der Bundesnetzagentur oder unserem Service „Frag Bayernwerk“. Die Bundesnetzagentur stellt zusätzlich Registrierungshilfen in Form von Videos und Informationsblättern bereit.

 

Registrierung von Erzeugungsanlagen und Speicher

Unter nachfolgendem Link können Sie Ihre bestehenden oder neuen Erzeugungsanlagen und Speicher im Marktstammdatenregister registrieren und bei Bedarf anpassen.