Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung
An dieser Stelle erhalten Sie Informationen über die Entgelte für den Messstellenbetrieb (und für Messung und Abrechnung für Einspeiseanlagen nach EEG und KWK-G).
- Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) von Kunden mit/ohne registrierende Leistungsmessung gültig ab 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
- Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) von Kunden mit/ohne registrierende Leistungsmessung gültig ab 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
- Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) von Kunden mit/ohne registrierende Leistungsmessung gültig ab 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
- Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) von Kunden mit/ohne registrierende Leistungsmessung gültig ab 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
- Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) von Kunden mit/ohne registrierende Leistungsmessung gültig ab 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
- 20161216_Preisblatt_Strom_LG_MSB
- Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Einspeiseanlagen nach EEG und KWK-G gültig ab 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
- Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Einspeiseanlagen nach EEG und KWK-G gültig ab 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
- Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Einspeiseanlagen nach EEG und KWK-G gültig ab 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
- Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Einspeiseanlagen nach EEG und KWK-G gültig ab 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
- Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Einspeiseanlagen nach EEG und KWK-G gültig ab 01.01.2011 bis zum 31.12.2011