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Photovoltaik: So funktioniert die Direktvermarktung mit Marktprämie

Bildnachweis: Mike Mareen – stock.adobe.com

Betreiber von größeren Photovoltaik-Anlagen erhalten keine Einspeisevergütung mehr, sondern müssen ihren Solarstrom direkt an interessierte Abnehmer verkaufen. Als Ausgleich für Einnahmeverluste gibt es vom Staat die Marktprämie. Die Bayernwerk Netz GmbH (Bayernwerk) informiert Anlagenbetreiber über den aktuellen gesetzlichen Stand.

Betreiber, die eine neue Photovoltaik-Anlage mit mehr als 100 Kilowatt Leistung errichten wollen, müssen nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Solarstrom direkt vermarkten. Bei der geförderten Direktvermarktung erhält der Anlageneigentümer vom Vermarkter den Börsenmarktwert seines Stroms und über den Netzbetreiber die Marktprämie, die den finanziellen Unterschied zwischen dem an der Börse erzielten Strompreis und der sonst erhaltenen EEG-Vergütung ausgleicht. Steigen oder fallen die Börsenerlöse, passt sich der Förderbetrag der Marktprämie automatisch an – so bleibt die Vergütung für den Förderzeitraum konstant.

Das Verfahren stellt eine große Herausforderung für Anlagenbetreiber dar. Sie müssen den richtigen Direktvermarkter für ihren erzeugten Strom finden und brauchen einen aktuellen Überblick über die Börsenmarktwerte. Der Marktwert wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben und errechnet sich aus dem Strompreis der jeweiligen Stunde multipliziert mit der Einspeisemenge an Photovoltaikstrom in dieser Stunde; die Erlöse werden monatlich gemittelt.

Der Verlauf der Monatsmarktwerte für Photovoltaik im Strommarkt

Der Marktwert für Photovoltaik-Anlagen liegt im Sommer bei starker Sonneneinstrahlung und somit einer höheren Solarstromerzeugung meist leicht unterhalb des mittleren Strompreises an der Börse, während in den Winterstunden mit einer geringen Sonneneinstrahlung der Marktwert höher liegt als der mittlere Börsenstrompreis. Die unterschiedliche Sonneneinstrahlung in den Jahreszeiten bewirkt somit eine Saisonalität der Marktwerte (siehe Grafik).

Interessant für Anlagenbetreiber ist hier vor allem: Da sich die Marktprämie bei Erlösen oberhalb des Monatsmittelwerts nicht anteilig verringert, können höhere Einnahmen als die eigentliche Einspeisevergütung erzielt werden. Zusatzerlöse sind auch durch die Teilnahme am Regelenergiemarkt möglich.
 

Quelle: https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte

Die Entwicklung der Marktwerte für EEG-Solarstrom ist für Anlagenbetreiber übrigens auch mit Blick auf die Post-EEG-Phase wichtig. Denn wenn die gesetzliche Vergütungsdauer nach 20 Jahren endet, müssen Anlagenbetreiber entscheiden, ob sie den erzeugten EEG-Strom zu Börsenpreisen vermarkten oder anderweitige Optionen wie den Eigenverbrauch nutzen.

Dass die Börsenstrompreise auch bei Freiflächenausschreibungen eine Rolle spielen, zeigt ein Blick auf die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunde im Frühjahr 2021. Bereits heute sind Freiflächenanlagen am Markt, die mit rund fünf Cent pro Kilowattstunde Vergütung auskommen. Dies liegt zum einen natürlich an sinkenden Investitionskosten, zum anderen jedoch an der Einberechnung der Zusatzerlöse aus dem Strommarkt, die in das Gebot eingepreist werden.

Änderungen durch das EEG 2021

Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 300 bis einschließlich 750 Kilowatt, die an einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden, erhalten seit dem 1. April 2021 in der Regel nur noch für maximal 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie. Der lukrative Eigenverbrauch des Solarstroms wird daher künftig immer wichtiger. Diejenigen, die ihren Strom vollständig einspeisen wollen, können dies auch tun, müssen jedoch zuvor eine Ausschreibung gewinnen.

In Zeiten negativer Preise an der Strombörse gilt eine weitere Neuerung: Der Verlust der Marktprämie bereits ab vier Stunden für Neuanlagen – statt der bisherigen Sechs-Stundenregelung. Zeigt der Spotmarkt vier oder mehr Stunden negative Preise an, dann fällt der anzulegende Wert und entsprechend die Marktprämie auf null.

Fazit: Wer über die geförderte Direktvermarktung und aktuelle gesetzliche Änderungen Bescheid weiß, kann die Wirtschaftlichkeit der eigenen Photovoltaik-Anlage optimieren. Weitere Informationen zur Direktvermarktung finden Sie hier