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Entschädigungen aufgrund von TenneT-Regelaufrufen

Foto: redaktion93 – stock.adobe.com

Beim Einspeisemanagement werden Erneuerbare-Energien-Anlagen vom Netzbetreiber heruntergeregelt. Die dafür anfallenden Ausgleichszahlungen an die Anlagenbetreiber erreichen einen neuen Höchststand.  

Versorgungssicherheit steht an erster Stelle. Das heißt manchmal auch, dass weniger Energie als gerade produziert wird, ins Netz eingespeist werden kann. Sind einzelne Abschnitte eines Verteiler- oder Übertragungsnetzes überlastet, regelt der Netzbetreiber die Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen ab, indem zum Beispiel die Wechselrichter von Solaranlagen ausgeschaltet werden. Einspeisemanagement, abgekürzt auch Eisman oder Einsman genannt, heißt dieser Vorgang.
Um eine Abregelung möglich zu machen, sind Anlagenbetreiber verpflichtet, ihre Einspeiseanlagen mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Abregelung der Anlagenleistung durch den Netzbetreiber auszustatten.

Anlagenbetreiber bekommen Ausgleichszahlung

Bei Bayernwerk-Kunden läuft das so ab: Wird im vorgelagerten Übertragungsnetz, zum Beispiel durch TenneT abgeregelt, zahlt dieser Übertragungsnetzbetreiber eine Entschädigung an das Bayernwerk. Die Entschädigungszahlungen aufgrund von TenneT-Aufrufen im Bayernwerk-Verteilnetz belaufen sich aktuell auf einen neuen Höchststand von circa 1,25 Millionen Euro. Fast die gesamte Summe, 98 Prozent, floss als Ausgleichszahlung an die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.

Steigende Entwicklung der Entschädigungszahlungen durch TenneT-Aufrufe:

Entschädigungsbeitrag [rd. €] 2017 2018 2019 2020
Gesamtergebnis 131.917 128.702 776.899 1.147.631

Netznutzungsentgelte finanzieren Einspeisemanagement

Der Verteilnetzbetreiber haftet zusammen mit dem Übertragungsnetzbetreiber, selbst wenn die Abregelung durch einen Engpass im Übertragungsnetz verursacht wurde. Anlagenbetreiber, deren Anlage im Zuge des Einspeisemanagements ausgeschaltet wurde, können ihre Forderung daher grundsätzlich an ihren Verteilnetzbetreiber richten und erhalten in Höhe ihres gesetzlich festgelegten Vergütungssatzes entsprechende Entschädigungszahlungen.
Die entstandenen Kosten des Einspeisemanagements werden auf die Netznutzungsentgelte umgelegt. Oftmals findet die Abregelung auf einer anderen Netzebene statt als die Verursachung.