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Wie beantrage ich vorzeitig ein intelligentes Messsystem?

Das Bayernwerk startet ab 2020 den stufenweisen Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsgruppen (über 6.000 kWh und/oder über 7 kW). Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab. 

Normalerweise informieren wir Sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Dazu bekommen Sie ein Schreiben von uns zugeschickt. 

Sie haben jetzt schon Interesse an einem iMSys? Dann registrieren Sie sich schnell & einfach über unser Anmeldeformular. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Bekomme ich ein iMSys? Machen Sie jetzt den Test!

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab. Falls Sie nicht genau wissen, welchen Zähler Sie erhalten, können Sie es über folgenden Test herausfinden: 

 

Sie haben Interesse sich ein intelligentes Messsystem vor dem eigentlichen Pflichttermin einbauen zu lassen? Dann melden Sie sich jetzt über unser Antragsformular an. 

Bitte beachten Sie, dass durch einen vorzeitigen Einbau einmalig Mehrkosten in Höhe von 60 Euro auf Sie zukommen. Die jährlichen Kosten zum Zähler entnehmen Sie unserem aktuell gültigen Preisblatt.

Antrag vorzeitiger Einbau iMSys

Ihre Adresse (Auftraggeber / Rechnungsanschrift)

Wir verwenden die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Telefon/Mobilnummer ausschließlich für die Benachrichtigung und organisatorische Abstimmungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage.

LAGE DES ZAEHLERS

Preise und sonstige Bedingungen

Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigem Preisblatt in Rechnung. Dies finden Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/zähler. Durch die Nutzung des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Die genauen Bedingungen und Vertragsinhalte stellen wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite unter www.bayernwerk-netz.de/zähler zur Verfügung. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.

Auftragserteilung

Auftragsbestätigung *

Bitte erteilen Sie der Bayernwerk Netz GmbH den Auftrag zum Einbau.

Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes. Hinweise zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten finden Sie hier.

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Bitte prüfen Sie die Eingaben in den mit * versehenen Pflichtfeldern.

Bayernwerk Netz GmbH
Messstellenbetrieb

Lilienthalstraße 7
93049 Regensburg
Tel. 09 41-58 48 99 83

Servicezeiten:
Montag - Freitag: 07:00 Uhr - 16:00 Uhr
Samstag:  08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Sie möchten sich lieber online informieren?
Unter unseren FAQs finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten.

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