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Verordnungen und Technische Hinweise

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Hinweis zur Inbetriebsetzungen von Erdgasinstallationen

Damit Sie die Inbetriebsetzung der von Ihnen durchgeführten Erdgasinstallationen (gilt auch für Elektroinstallationen) anmelden/beauftragen können, müssen Sie in unser Installateur-verzeichnis eingetragen sein.
Sind Sie bereits bei einem anderen Verteilnetzbetreiber in dessen Installateurverzeichnis eingetragen benötigen Sie bei uns nur die sogenannte 
Gast-Eintragung Ihres Installationsunternehmens in unser Installateurverzeichnis.

Weitere Informationen zu unserem Installateurverzeichnis und Gast-Eintragungen finden Sie in der linken Navigationsspalte unter "Installateur-Verzeichnis".