Die Bayernwerk Netz GmbH will die Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Höllriegelskreuth und Hohenbrunn ertüchtigen, um den sicheren Betrieb der Leitung zu gewährleisten. Der Netzbetreiber hat den Antrag zur Planfeststellung eingereicht, um 26 Masten auf der Leitungsstrecke zu ertüchtigen.
Zusätzlich sorgt die Bayernwerk Netz dafür, dass zwischen Boden, Straßen oder Gebäuden und der Freileitung die erforderlichen Mindestabstände eingehalten werden. Im Laufe der Jahre verändern sich diese Abstände immer wieder, etwa wenn Straßen und Wege gebaut werden. Die Bayernwerk Netz prüft regelmäßig bei allen 110-kV-Freileitungen, ob die vorgeschriebenen Mindestabstände unverändert eingehalten werden.
An der 110-kV-Leitung Höllriegelskreuth-Hohenbrunn plant die Bayernwerk Netz elf Masten zu erhöhen und in den meisten Fällen die oberen Teile der Maste zu verstärken. Um neuen Anforderungen standzuhalten, müssen auch die bestehenden Fundamente unterhalb der Erdoberkante angepasst werden.
Geplante Maßnahmen
Mastverstärkung mit Fundamentverstärkung (Maste Nr. A6, A7, A31, A36, A39, A45, A48, A51, A52, A53, A58, A60)
Masterhöhung mit Mast- und Fundamentverstärkung (Maste Nr. A5, A8, A10, A15, A18, A23, A24, A37, A40, A42, A44)
Ersatzneubau am gleichen Standort (Maste Nr. A33, A47, A65, A70, A71)
Ersatzneubau an neuem Standort und Rückbau (Maste Nr. A59, A61, A62, A63, A64, A66, A67, A68, A69)
Austausch der bestehenden Leiterseile im letzten Trassenabschnitt (von Mast Nr. A58 bis Mast Nr. A71) durch identische neue Seile
Erneuerung des Blitzschutzseils auf der Gesamtlänge der Leitung
Gemeindegebiete
Gemeindefreies Gebiet Grünwalder Forst
Gemeinde Oberhaching
Gemeinde Taufkirchen
Gemeinde Brunnthal
Gemeinde Hohenbrunn
Geplanter Zeitraum der Umsetzung
Beginn Planfeststellungsverfahren: November 2020
Voraussichtlicher Baubeginn: ab 2023
Planungsstand
Planfeststellungsverfahren
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), besteht laut § 43 Abs. 1 das Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den Ersatzneubau eines Teilstücks der Leitung sowie Änderungen an der bestehenden Hochspannungsfreileitung i.S.d. § 43 Abs. 1 EnWG, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Planfeststellungsunterlagen
Die vollständigen Planfeststellungsunterlagen wurden die zuständigen Genehmigungsbehörde am 4. November übergeben. Das weitere Verfahren bis zu einem Planfeststellungsbeschluss führt die Regierung von Oberbayern.
Die ausgelegten Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: