Zuschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) fördert die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Die Höhe und Dauer der Vergütung variiert dabei in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmejahr sowie der Anlagengröße.
Auf der Seite der Netztransparenz finden Sie die jeweils aktuelle KWKG-Vergütungskategorientabelle.