Von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage
Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.
In folgendem Video erklären wir, wie Sie eine Einspeiseanlage ganz einfach anmelden und betreiben:
Mit der Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie eine Erzeugungsanlage planen.
In unserer Online-Anmeldung werden Sie komfortabel und übersichtlich durch den Anmeldevorgang geführt und profitieren von der schnelleren Bearbeitungszeit. Alle benötigten Unterlagen und Daten werden automatisch abgefragt.
Bitte halten Sie hierzu folgende Unterlagen in elektronischer Form (als jpg oder pdf) bereit:
Anmeldung am Niederspannungsnetz
- Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage (mit Kennzeichnung der Neuanlage und gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)
Anmeldung am Mittelspannungsnetz
- Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage (mit Kennzeichnung der Neuanlage und gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)
- Vollständiges Einheitenzertifikat einschließlich Prüfbericht und Anlagen
Durch eine E-Mail wird Ihnen die erfolgreiche Anmeldung bei uns bestätigt. Die für das weitere Verfahren notwendige Bearbeitungsnummer ist für Sie reserviert und bereits auf der Mitteilung enthalten.
Aufgrund Ihrer Anmeldung führen wir automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und Sie erhalten im Anschluss eine Bekanntgabe Ihres Netzverknüpfungspunkts bzw. einen Netzanschlussvertrag mit integrierter Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts.
Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden. Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte an folgendes Postfach:
Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Bekanntgabe Ihres Netzverknüpfungspunkts und gegebenenfalls einen Schemaplan zur Lokalisierung des genannten Verknüpfungspunktes sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. Die Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts hat eine Gültigkeit von 3 bis 6 Monaten.
Im Allgemeinen wird für Anlagen mit einer Generatorleistung > 25 kVA (bei PV > 25 kWp) ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Hierin wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Ihre befristete Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts wird durch den unterschriebenen Netzanschlussvertrag abgelöst und muss dann nicht mehr verlängert werden. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.
Für die Beauftragung des Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Netzcenter (ist in Ihrer Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts vermerkt) in Verbindung und reichen die nachstehend aufgeführten Unterlagen ein:
Anmeldung am Niederspannungsnetz
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu Anhang B der VDE-AR-N 4105.
Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie VDE-AR-N 4105 um.
Anmeldung am Mittelspannungsnetz
- Bayernwerk-Formular "Datenerfassungsblatt für Erzeugungsanlagen F1.2"
- ein Übersichtsschaltplan der Gesamtanlage (Erzeugungseinheit, Übergabeschutzstation, Trafostation)
- bei Anlagen > 1 MW: "Anlagenzertifikat" (inkl. der zugehörigen Berichte und Anlagen) zur Stromerzeugungsanlage
Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" des BDEW um.
Einige kostenfreie Richtlinien für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz bzw. Mittelspannungsnetz finden Sie auf unserer Internetseite.
Die Inbetriebsetzungsanzeige kann Ihr Elektroinstallateur bequem über unser Online-Portal erledigen.
Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich.
Inbetriebsetzung einer Anlage im Niederspannungsnetz
(spätestens eine Woche vor geplanter Inbetriebsetzung bei Bayernwerk einzureichen)
≤ 30 kVA (bei PV ≤ 30 kWp)
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu Anhang B der VDE-AR-N 4105.
> 30 kVA (bei PV > 30 kWp)
Nach Erhalt der jeweils geforderten Unterlagen setzt sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin gemeinsam mit Ihrem Installateur für die Zählermontage/Abnahme.
Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Der Anlagenerrichter bestätigt, dass die Erzeugungsanlage nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4105 errichtet wurde.
Inbetriebsetzung einer Anlage im Mittelspannungsnetz
- Bayernwerk-Formular "Inbetriebsetzungsauftrag"
- Bayernwerk-Formular "Inbetriebsetzungsprotokoll/Errichterbestätigung"
- Bayernwerk-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Prüfprotokoll Entkupplungsschutz MS-Netz"
- Bayernwerk-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Prüfprotokoll Übergabeschutz"
- Bayernwerk-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Erdungsprotokoll"
- Lageplan des Kabels (bei Kundenkabel)
Die Inbetriebsetzung ist mit einem Vorlauf von mindestens 20 Werktagen bei uns anzuzeigen. Bei der Abnahme sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Betriebsverantwortliche und ein Beauftragter der Bayernwerk Netz GmbH anwesend.
Nach der Inbetriebsetzung einer Anlage im Mittelspannungsnetz
- bei Anlagen > 1 MW: Konformitätserklärung zum Anlagen-Zertifikat
- bei Anlagen ≤ 1 MW: Konformitätsnachweis zum Einheiten-Zertifikat, sofern im Einheiten-Zertifikat Auflagen beschrieben sind bzw. projektspezifische Nachweise gefordert werden.