Die Bayernwerk Netz GmbH bietet Ihnen an, die jeweilige Entschädigung nach dem pauschalisierten Verfahren kostenfrei zu ermitteln. Anschließend wird die Gutschrift im Folgemonat ausgezahlt. Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
- Sie müssen im Regelungsfall keine Rechnung stellen
- Die Entschädigungszahlung erfolgt wie bei der EEG-Vergütung automatisch im Folgemonat per Gutschrift. Die erforderlichen Informationen zur Einspeisemanagement-Maßnahme sind in der Abrechnung enthalten.
- Eine individuelle Nachverfolgung der veröffentlichten Regeldaten ist nicht mehr notwendig. Die Kontrollmöglichkeit anhand der Veröffentlichungen bleibt erhalten.
- Die Anforderung und das Bereitstellen der Lastgangdaten für den Regelzeitraum entfallen.
- Die Jahresendabrechnung für die Entschädigungszahlungen hinsichtlich der 95-Prozent-Regelung (Inbetriebnahme nach 01.01.2012) sowie bei den Energieträgern Bio und Wasser (Bemessungsleistung) erfolgt automatisiert.
Sollten Sie Gutschriften nach dem Spitzabrechnungsverfahren bevorzugen, stellen Sie uns einfach die Wetterdaten zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt über das Postfach Wetterdaten@bayernwerk.com.
Schicken Sie uns dazu gern diese befüllte Excel-Datei:
Sofern zusätzliche oder ersparte Aufwendungen bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages zu berücksichtigen sind, stellen Sie uns diese zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt über das Postfach einsman@bayernwerk.de.
Nutzen Sie hierzu folgende Excel-Liste:
Bitte beachten Sie:
- Im Fall von Direktvermarktung erfolgt eine Entschädigung auf Basis des Direktvermarktungsvertrages. In diesem Fall teilen Sie uns die entsprechenden Preiskomponenten mit und weisen diese geeignet nach. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls über das vorgenannte Postfach Einsman.