Die nachfolgenden Informationen zeigen die technische Umsetzung des Einspeisemanagements nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2021 im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH auf.
Bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss am Niederspannungsnetz wird die Leistungsreduzierung über Funkrundsteuerempfänger (FRE) realisiert. Die Anbindung des Funkrundsteuerempfängers an die Erzeugungsanlage erfolgt kundenseitig. Die Regelung umfasst dabei die Regelstufen 0%, 30%, 60% und 100%, bezogen auf die installierte Generatorleistung.
Bei PV-Anlagen ist die installierte Generatorleistung die Modulleistung.
Weitere Informationen sind den Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung, Richtlinien und Merkblättern zu entnehmen.
Die Bestellung des notwendigen Funkrundsteuerempfängers erfolgt über ein Angebot in der Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts.
Bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss am Mittelspannungsnetz wird die Leistungsreduzierung über Fernwirktechnik realisiert.
Dabei stellt die Bayernwerk Netz GmbH ein Fernwirkgerät / Gateway gegen eine Inbetriebnahmepauschale zur Verfügung. Die Anbindung des Fernwirkgeräts / Gateways an die Kundenstation bzw. Erzeugungsanlage erfolgt durch einen kundenseitig zu errichtenden Slave.
Bei Erweiterungen von bestehenden Kundenstationen ist eine Umrüstung auf Fernwirktechnik zu prüfen.
Weitere Informationen sind den Technischen Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung) zu entnehmen.
Die Bestellung der Fernwirktechnik erfolgt über ein Angebot in der Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts.
Bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss am Hochspannungsnetz wird die Leistungsreduzierung über Fernwirktechnik realisiert.
Dabei stellt die Bayernwerk Netz GmbH ein Fernwirkgerät/ Gateway gegen eine Inbetriebnahmepauschale zur Verfügung. Die Anbindung des Fernwirkgeräts/ Gateways an die Kundenstation bzw. Erzeugungsanlage erfolgt durch einen kundenseitig zu errichtenden Slave.
Weitere Informationen sind den Technischen Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (TAB Hochspannung) zu entnehmen.
Bei PV-Anlagen ≤ 25 kWp ergibt sich für die Leistungsreduzierung folgende Wahlmöglichkeit:
- Leistungsreduzierung über Funkrundsteuerempfänger (FRE) bei Anschluss an das Niederspannungsnetz bzw. Fernwirktechnik bei Anschluss an das Mittel- und Hochspannungsnetz
- 70%-Spitzenkappung: Dauerhafte Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung auf 70% am Verknüpfungspunkt, bezogen auf die installierte Modulleistung
Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung als eine Anlage, wenn
- sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
- sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Beträgt die gesamte installierte Leistung somit mehr als 25 kWp, sind alle hiervon betroffenen PV-Anlagen mit Funkrundsteuerempfängern (Niederspannung) bzw. Fernwirktechnik (Mittel- und Hochspannung) auszurüsten.
Abrufung der Ist-Einspeisung
Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW müssen zur Abrufung der Ist-Einspeisung mit einer ¼-h-registrierenden Leistungsmessung ausgestattet werden.
Leistungsreduzierung über Funkrundsteuerempfänger (FRE) bei Anschluss an das Niederspannungsnetz bzw. Fernwirktechnik bei Anschluss an das Mittel- und Hochspannungsnetz