Zukünftig bekommen Sie von uns die Ablesekarte zu den jeweils gültigen Ableseterminen automatisch zugesandt.
Für Sie hat es den Vorteil, dass Sie bei der Zählerstandserhebung nicht an einem bestimmten Tag für den Ableser den Zugang zum Zähler ermöglichen müssen.
Die Aufnahme der Zählerstände am Zähler ist ein Teil der entstehenden Kosten. Auch die Übertragung der Zählerstände in das Abrechnungssystem und deren Weitergabe an Berechtigte, i.d.R. Ihren Lieferanten, sind Bestandteile des Messentgeltes.
Für Sie hat es den Vorteil, dass Sie bei der Zählerstandserhebung nicht an einem bestimmten Tag für den Ableser den Zugang zum Zähler ermöglichen müssen.
Wir als Netzbetreiber führen ausschließlich die Ablesung durch. Der Termin für die Ablesung bleibt unverändert. Auf den Zeitpunkt der Abrechnung durch Ihren Lieferanten haben wir keinen Einfluss.
Auf den Zeitpunkt der Abrechnung durch Ihren Lieferanten haben wir als Netzbetreiber keinen Einfluss. Dadurch können Ablese- und Abrechnungstermin voneinander Seite 2 von 5 abweichen. Falls es in Ihrem Interesse ist, können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand für Kontrollzwecke telefonisch durchgeben.
Bitte senden Sie uns Ihre Ablesekarte in jedem Fall ausgefüllt zurück. Als Ihr zuständiger Messdienstleister/ Netzbetreiber sind wir verpflichtet mindestens einmal jährlich einen Zählerstand zu ermitteln. Diese von Ihnen abgelesenen Zählerstände werden durch uns auch automatisch Ihrem aktuellen Lieferanten übermittelt.
Als Ihr zuständiger Messdienstleister/ Netzbetreiber sind wir verpflichtet mindestens einmal jährlich einen Zählerstand zu ermitteln. Es steht Ihrem Lieferanten allerdings frei, Ihnen zusätzliche Ablesekarten zuzusenden.
Für jeden Zähler gibt es einen bestimmten Ablesetermin. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich sein. Sobald Ihre anderen Zähler zur Ablesung anstehen, erhalten Sie für diese ebenfalls eine Ablesekarte.
Wenige Zähler im SLP Segment verbleiben in der Vor-Ort-Ablesung (besondere Zählertechnik oder erschwerte Zutrittsbedingungen) bzw. werden über die Zählerfernauslesung ausgelesen.
Für fernausgelesene Zähler werden keine Ablesekarten versendet. Ggfs. gibt es bei Ihnen noch weitere, nicht fernausgelesene Zähler, für die die Ablesekarte zum Einsatz kommt.
Bitte füllen Sie die Karte nach Möglichkeit aus und senden diese an uns zurück.
Wenn sich der Zähler nicht in der Wohnung befindet, könnte er im Keller, im Treppenhaus oder einem Zählerschrank installiert sein. Sehen Sie bitte nach oder fragen Sie Ihren Vermieter.
Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus ist es durchaus möglich, dass sich der Zähler in einem separaten Zählerraum befindet. In diesem Fall fragen Sie doch bitte den Hausmeister oder den Verwalter.
Wenden Sie sich bitte an den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister. Die Zähler müssen für Sie zugänglich sein.
Der Vermieter ist verpflichtet ihnen den Zugang zum Zähler zu ermöglichen. Häufig erledigt der Hausmeister die Öffnung des Zählerraums für den Vermieter.
Sollten Sie eine Zähleranschlusssäule mit einer Doppelschließung haben, so besteht die Möglichkeit einen kundeneigenen Schließzylinder einzubauen. Sollte dort nur eine Netzbetreiberschließung vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Netzbetreiber.
Auf der Ablesekarte ist die Zählernummer andruckt. Wir haben in unserem Anschreiben beispielhaft Zähler abgebildet; aus dieser Abbildung können Sie erkennen, an welcher Stelle die Zählernummer zu finden ist. Sie müssen dann nur noch die Zählernummern vergleichen.
Bitte beachten Sie auch auf dem Zähler ggfs. angebrachte Klebestreifen mit veränderten Zählernummern.
Lesen Sie bitte nur die auf der Ablesekarte genannten Zähler ab. Wir haben dort die entsprechenden Zählernummern angedruckt.
Es sind nur die Zählwerke relevant, die auf der Ablesekarte aufgedruckt worden sind. Lesen Sie bitte nur die auf der Ablesekarte genannten Zählwerke ab.
Für jeden Zähler gibt es einen bestimmten Ablesetermin. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich sein. Sobald Ihre anderen Zähler zur Ablesung anstehen, erhalten Sie für diese ebenfalls eine Ablesekarte.
Das Rücksendedatum ist auf der Karte angedruckt.
Leider ist es nicht möglich, den Ableseprozess individuell zu gestalten. Vielleicht kann eine Person Ihres Vertrauens Sie dabei unterstützen.
Wenn Sie zum Ablesezeitpunkt im Urlaub sind, beauftragen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens (z.B. die, die den Briefkasten leert) mit der Ablesung und der Rücksendung der Ablesekarte.
Leider ist es nicht möglich, den Ableseprozess individuell zu gestalten. Vielleicht kann eine Person Ihres Vertrauens Sie dabei unterstützen.
Bitte füllen Sie alle auf der Ablesekarte angedruckten Felder vollständig aus. Nachkommastellen sind auf der Ablesekarte durch Komma abgetrennt, die nicht benötigten Stellen sind hierbei mit einem „x“ gefüllt.
Wir bitten Sie, bis zu dem angegebenen Rücksendetermin die Ablesung durchzuführen und die Ablesekarte an uns zurückzusenden. Wünschen Sie eine Rechnungsstellung zum Jahresende/ Jahresanfang wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten.
Auch bei einem Um- oder Auszug bitten wir Sie, den Zählerstand selbst abzulesen und uns den Stand zu übermitteln. Diesen übermitteln wir automatisch an Ihren bisherigen Lieferanten zur Erstellung der korrekten Schlussverbrauchsabrechnung.
Wenn Zählerstände in unserem Abrechnungssystem vorliegen die nicht plausibel sind, beauftragen wir einen Ableser zur Durchführung der Ablesung.
Wenn Sie uns den Zählerstand nicht oder nicht fristgerecht mitteilen, müssen wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Grundlage bildet dann Ihr Verbrauch aus dem vorhergehenden Abrechnungsjahr oder Vergleichswerte. Diese so ermittelten Zählerstände werden dann Ihrem Lieferanten durch uns bereitgestellt.
Wenn Sie irrtümlich falsch ablesen und wir dies auch bei einer Plausibilitätskontrolle nicht festgestellt haben, wird ein falscher Verbrauch abgerechnet. Sobald Sie Ihrem Lieferanten nachträglich den richtigen Stand mitteilen, wird die Abrechnung korrigiert. Diesen korrigierten Zählerstand überträgt der Lieferant auch an uns als zuständigen Messdienstleister.
Nur für Netzendkunden: Zu hohe Zahlungen erhalten Sie erstattet, zu niedrige werden auf Ihre nächsten Abschlagszahlungen umgelegt.
Wir versenden die Karte an die von Ihnen bzw. Ihrem Lieferanten übermittelte Geschäftspartner-Adresse in unserem System bzw. an einen von ihnen angegebenen Ablesebeauftragten.
Übermitteln sie uns Ihren Zäherstand doch einfach und sicher über das Internet. Sie müssen nur die auf der Ablesekarte angegebene Internetseite öffnen und das auf der Ablesekarte angegebene Passwort und Kartennummer eingeben.
Ja, auf der Ablesekarte ist ein QR-Code abgedruckt. Wenn Sie diesen mit Ihrem Smart Phone einscannen, gelangen Sie automatisch zu Ihrer persönlichen Erfassungsmaske wo Sie Ihren Zählerstand direkt eingeben können.
Der von Ihnen angegebene Zählerstand wird von uns geprüft. Weicht Ihr Verbrauch zu stark ab, wird er durch einen Ableser vor Ort überprüft.
Die Zählerstände werden maschinell eingelesen. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt.
Die Zählerstände werden maschinell eingelesen. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt.
Bitte teilen Sie uns die Zählerstände so leserlich wie möglich mit. Sollten die Zahlen beim Einlesen nicht automatisch erkannt werden, so wird die Ablesekarte ausgesteuert und ein Sachbearbeiter prüft die Erfassung.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Ich habe für meine Ferienwohnung eine Ablesekarte erhalten. Leider kann ich den Zählerstand bis zu dem genannten Termin nicht ablesen, da ich nicht vor Ort sein werde. Können Sie mir hierzu eine Alternative anbieten?
Ja, wir können bei den betroffenen Zählern die Anschrift der Hausverwaltung/Hausmeisters/usw. hinterlegen. Wir bitten Sie, dies aus Datenschutzgründen in der nächsten Eigentümerversammlung mit den Eigentümern zu klären. Nach erfolgter Abstimmung können Sie uns gerne die betroffenen Zählernummern mitteilen. Dann werden wir den durch Sie bzw. die Eigentümerversammlung bestimmten Ablesebeauftragten hinterlegen.