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Zentrales Verzeichnis des Strommarkts

fstop123 – iStock

Seit dem 31. Januar 2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) online. Das bringt neue Verpflichtungen für Betreiber einer Stromerzeugungsanlage mit sich.

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist fortan das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland. Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind gesetzlich verpflichtet, sich und ihre Anlagen in diesem Portal zu erfassen – unabhängig davon, ob ihre Anlage bereits in einem früheren Verzeichnis eingetragen wurde oder nicht.

Fristen, wann eine Anlage im Marktstammdatenregister verzeichnet sein soll, veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Für EEG-Anlagen (einschließlich EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen gilt in der Regel:

1) Bestehende EEG- und KWK-Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb von 24 Monaten nach Start des Webportals im MaStR registriert werden, also bis zum 31. Januar 2021.
2) Betreiber von neuen EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Juli 2017 hatten bzw. haben nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit, die Anlage zu registrieren. Ist eine Anlage in der Zeit vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Januar 2019 bei der Bundesnetzagentur registriert worden, müssen ihre Daten bis zum 31. Januar 2021 im MaStR-Webportal nachgetragen werden.

Für die Erfassung von Stromspeichern gilt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz außerdem eine weitere Frist: Bis zum 31. Dezember 2019 sind Besitzer von Stromspeichern, die ausschließlich erneuerbaren Strom laden, verpflichtet, diese als eigenständige Einheit im MaStR zu einzutragen.

Haben Sie Fragen?

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an die zuständigen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur unter 0228/14 33 33 wenden oder das Kontaktformular des MaStR nutzen.