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Sicher ans Netz

yusufsarlar - iStock

Immer mehr Kundenanlagen erzeugen erneuerbare Energien, was die Anforderungen an die Stromnetze erhöht. Um die grüne Technik sicher zu integrieren, legte der „Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE|FNN)“ die Technischen Anschlussregeln fest, kurz TAR. Seit dem 27. April müssen sie angewendet werden.

Mit der Energiewende verändern sich die Anforderungen an die Stromnetze und -versorgung. So ist zum Beispiel die Anzahl von Kundenanlagen, die erneuerbare Energien erzeugen, deutlich gestiegen. Im Gegensatz zu großen, konventionellen Kraftwerken werden viele, teils kleinere Anlagen an das Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetz angeschlossen. Für einen einwandfreien Netzbetrieb sind deshalb bundesweit einheitliche Anforderungen für Kundenanlagen notwendig.

Für den Erfolg der Energiewende

Damit die grüne Technik sicher ins Stromnetz integriert werden kann, die Systeme möglichst nahtlos zusammenarbeiten und Planungs- sowie Investitionssicherheit herrschen, gibt es die Technischen Anschlussregeln, kurz TAR. Sie fassen unter anderem die Anforderungen für den Anschluss von Kundenanlagen an die Energieversorgungsnetze zusammen und bilden eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Energiewende. Der „Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE|FNN)“ setzte die TAR fest, die seit dem 27. April angewendet werden müssen.

TAR – das Wichtigste in Kürze

  • Die TAR fassen die wesentlichen Anforderungen für den Anschluss von Kundenanlagen an die öffentlichen Energieversorgungsnetze zusammen.
  • Sie geben wichtige Informationen zum Betrieb der Anlagen.
  • Die TAR legen Handlungspflichten von Netzbetreibern, Anlagenbetreibern, Planern sowie Kunden fest.
  • Der VDE|FNN hat alle vier TAR – eine je Spannungsebene – und die Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ überarbeitet.

Das ist neu – eine Übersicht

  • Seit dem 27. April 2019 müssen die VDE-Anwendungsregeln angewendet werden.
  • Bisher gab es für die einzelnen Spannungsebenen verschiedene Richtlinien, seit April 2019 gibt es je Spannungsebene nur noch ein beziehungsweise in der Niederspannung zwei Dokumente.
  • Es wurde ein neues Betriebserlaubnisverfahren eingeführt: beschränkte, vorübergehende und endgültige Betriebserlaubnis.
  • Das vereinfachte Anlagenzertifikat B für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ≥ 135 kW wurde eingeführt, ab einer Leistung ≥ 950 kW ist ein vollständiges Anlagenzertifikat A erforderlich. Zu jedem Zertifikat ist unter anderem auch eine Konformitätserklärung zu erbringen.
  • Alle Zertifikate, wie etwa Einheitenzertifikate, Komponenten- und Anlagenzertifikate, sind auf Basis der neuen VDE-Richtlinien zu erstellen (VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120). Die bisher verwendeten Zertifikate, zum Beispiel nach dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sind nicht mehr gültig. Inbetriebsetzungen auf Basis der bisherigen Zertifikate sind ab dem Gültigkeitsdatum unzulässig, außer die Erzeugungsanlagen fallen unter die Übergangsregelung im § 118 Absatz 25 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Gut zu wissen

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Kundenanlagen im Internet zu veröffentlichen. Das betrifft besonders den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetze, Anlagen direkt angeschlossener Kunden und Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie in Elektrizitätsverteilernetzen.

Unsere neuen Technischen Anschlussbedingungen sind bereits hier auf unserer Internetseite verfügbar.

Weitere Informationen zu den TAR finden Sie auf der Webseite des VDE|FNN.