22. Dezember 2020
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Sie die Anlage selbst in Betrieb nehmen wollen:
- Anlage ist angemeldet und Verknüpfungspunkt wurde von uns bestätigt (Einspeisezusage/Vertrag)
- Bei dem bereits vorhandenen Zähler handelt es sich um eine moderne Messeinrichtung (mME) – zu erkennen an der OBIS-Kennzahl 2.8.0 im Display oder am Typenschild
- Für die Anlage ist kein zusätzlicher Zähler („Generatorzähler“) erforderlich (z. B. EEG-Umlage befreite Anlage)
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass wir den Zählerstand zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung erhalten.
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie melden die Zählerstände bereits mit der Inbetriebsetzungsanzeige (Bemerkungsfeld oder durch Anhang eines Fotos)
- Fehlen uns diese notwendigen Informationen, dann erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Erfassungsformblatt
-> Bitte füllen Sie dort die gelb hinterlegten Datenfelder aus und senden Sie das Erfassungsformblatt mit dem „Per E-Mail zurücksenden“ Button an uns zurück
Die Übermittlung der Zählerstände vom Tag der Inbetriebnahme ist unbedingt erforderlich.
Nur so kann die Anlage systemtechnisch aufgebaut werden und der Kunde erhält seine Einspeisevergütung.
Die Anlage kann durch Sie als eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden.
Bei Rückfragen zu dieser Thematik stehen Ihnen unsere Kundencenter zur Verfügung.
29. Juli 2020
Die Planauskunft ist bei den Dokumentationsstellen des Bayernwerks und anderen E.ON-Netzgesellschaften ein immer wiederkehrender Vorgang: Bei anstehenden Tiefbaumaßnahmen Dritter werden Hinweise auf unsere Versorgungsleitungen angefragt, um diese bei den Arbeiten vor Beschädigung zu schützen. Seit Juli ist das jetzt komplett digital und automatisch möglich – über das Planauskunftsportal.
Allein beim Bayernwerk wurden im Jahr 2019 rund 98.000 Planauskünfte erstellt und hierbei täglich 500 bis 600 Einzelvorgänge angestoßen. Das Bayernwerk ist damit der Spitzenreiter bei den vier am Portal mitwirkenden E.ON-Töchtern. Die drei Schwestergesellschaften Avacon Netz, E:DIS Netz und Schleswig-Holstein Netz kommen zusammen auf etwa 120.000 Vorgänge im gleichen Zeitraum.
Der Vorgang „Planauskunft“ dient dazu, Schäden an den unterirdischen Bauteilen eines Versorgers zu vermeiden. Es können aber auch später auftretende, durch Baumaßnahmen verursachte und zunächst unbemerkte Schäden jederzeit rekonstruiert werden. Verschiedene Vorschriften (zum Beispiel von VDE, DVGW oder der Berufsgenossenschaft) weisen darauf hin, dass vor Grabarbeiten auf öffentlichem Grund bei den jeweiligen Versorgungsträgern zur Vermeidung von personellen und materiellen Schäden eine Planauskunft eingeholt werden muss.
Mit der Einführung des Planauskunftsportals erfolgt nun beim Bayernwerk ein weiterer großer Schritt im Sinne der Digitalisierung. „Mit dem Portal können unsere Kunden jeden Tag rund um die Uhr Planauskünfte einholen. Das ist nicht nur kundenfreundlich, weil es unabhängig von unseren Öffnungs- und Arbeitszeiten möglich ist, das erleichtert natürlich auch die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen an den Kundencentern“, sagt Ulrich Herbst, der beim Bayernwerk für die Einführung verantwortlich ist.
Hier finden Sie das Planauskunftsportal auf der der Webseite der Bayernwerk Netz GmbH!
„Der Kunde gibt die geforderten Basisdaten in der Benutzeroberfläche ein und markiert selbst in einer Hintergrundkarte von ‚WebAtlas‘ seinen ‚Point of Interest‘. Die erforderlichen Pläne, Merkblätter, eine Zusammenfassung und das Ausfüllen aller Formulare werden automatisiert im Hintergrund angestoßen und abgearbeitet. Die im Anfragebereich vorhandenen Infos und Einbauteile werden erkannt und ausgewertet. Sicherheitsrelevante Einbauteile wie etwa Hochspannungsleitungen, oder Gas-Hochdruckleitungen erzeugen besondere Hinweise und Aufgaben für den Kunden“, erklärt Herbst.
Ein besonderes Eingreifen durch Mitarbeiter ist nur notwendig, wenn sich sogenannte Sperrobjekte, beispielsweise aktive Baustellen, in der Nähe der gewünschten Auskunft befinden. In einem solchen Fall erhält der Kunde eine Benachrichtigung über eine verzögerte Bearbeitung. Gleichzeitig wird ein Mitarbeiter über den Vorgang informiert, kontrolliert diesen und ergänzt gegebenenfalls den Vorgang. Nachträglich gibt er ihn dann für den Kunden frei.
Bei Fragen zum Planungsauskunftsportal steht Ihnen die jeweilige Planauskunft an Ihrem Kunden Center gerne zur Verfügung.
29. Mai 2020
Ab dem 01.06.2020 gelten für die Bayernwerk Netz GmbH neue Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Diese umfassen eine redaktionell korrigierte Ausgabe des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlautes sowie einer grundlegend überarbeiteten und ergänzten Netzrichtlinie (NRL -Technische Ergänzungen für den Anschluss von Kunden- und Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb).
Die neuen technischen Anschlussbedingungen finden Sie in unserem Internetauftritt zum Download unter Technische Mindestanforderungen.
In Anlehnung an VDE-AR-N 4100, Kapitel 9 stellt die Bayernwerk Netz GmbH für die Steuerung (z.B. Wärmepumpe, Ladeeinrichtung) ein neues Schaltbild für getrennte Messung mit entsprechenden Verdrahtungsschemen bereit. Dieses kann in unserem Internetauftritt in der Rubrik Technische Mindestanforderungen > Informationen/Anwendungshilfen heruntergeladen werden.
Weiterhin bitten wir zu beachten, dass die Stromversorgung für den erforderlichen Funkrundsteuerempfänger - FRE wie bisher aus dem ungezählten Bereich erfolgt und vor direktem Zugriff zu schützen ist. Die Absicherung beträgt 10 A / 25 kA. Die Spannungsversorgung für das intelligente Messsystem nach VDE-AR-N 4100, Kapitel 7.7 ist zweckgebunden und darf hierfür nicht verwendet werden!
11. November 2019
Seit kurzem ist eine Installateursuche auf unserer Homepage unter https://www.bayernwerk-netz.de/de/fuer-kommunen-und-partner/installateure/installateursuche.html implementiert.
Hier hat der Kunde die Möglichkeit, sich eine Fachfirma aus der Region zu suchen, die ihn zu Fragen rund um seine Kundenanlage im Bereich Strom oder Gas berät. Dazu muss der Kunde lediglich eine Postleitzahl oder den vorderen Teil davon (wie z.B. 93) eingeben. Zusätzlich kann zwischen Strom- und Gasinstallateuren gefiltert werden. Gelistet sind alle im Installateurverzeichnis der Bayerwerk Netz GmbH aktiv eingetragenen Installationsfirmen.
13. Mai 2019
Ab dem 1. Mai 2019 verwendet die Bayernwerk Netz GmbH die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannung in Form des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlautes mit unternehmensspezifischen Erläuterungen.
Die neue TAB 2019 Niederspannung finden Sie auf unserer Internetseite.
29. März 2019
Gemäß § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen ab sofort Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber unabhängig von der Leistung vor deren Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
Die Inbetriebnahme bedarf der vorherigen Zustimmung, sofern die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA am Netzanschluss überschreitet. Das Bayernwerk ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern.
3. November 2016
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, sind die vielfach verwendeten Einführungshilfen beim Strom-Hausanschluss mittels KG Rohren bei nichtunterkellerten Gebäuden nach der jüngsten Veröffentlichung des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) nicht mehr zulässig.
26. April 2016
Um Kunden und Installateuren die Arbeit bei Anschaffung und Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage zu erleichtern, haben wir unseren Neuanlagenprozess „entrümpelt“ und drastisch vereinfacht – in nur acht Schritten geht es nun zur Neuanlage.
25. Februar 2016
Die im September letzten Jahres veröffentlichte DIN VDE AR-N 4101 erfordert vom Errichter der elektrischen Anlage die Unterscheidung, ob für die Betriebsweise ein Dauer-, bzw. Aussetzbetrieb vorliegt.
25. Februar 2016
Die vielfach verwendeten Einführungshilfen beim Hausanschluss mittels KG Rohre bei nichtunterkellerten Gebäuden sind nach der jüngsten Veröffentlichung des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) nicht mehr zulässig.