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Hinweis zur Hausanschlusserstellung

25.02.2016

Die vielfach verwendeten Einführungshilfen beim Hausanschluss mittels KG Rohre bei nichtunterkellerten Gebäuden sind nach der jüngsten Veröffentlichung des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) nicht mehr zulässig.

Einzel- u. Mehrsparten-Hauseneinführungen für kellerlose Gebäude, sind bauseits einzubringen. Die Verantwortung für die wasser- und gasdichte Abdichtung nach DIN 18322 und DIN 18012 liegt beim Anschlussnehmer.

Für in Planung und Bau befindliche Gebäude gilt beim Bayernwerk für die Verwendung von KG-Rohren eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.

Liegt danach, bei der Erstellung des Hausanschlusses, keine zugelassene Hauseinführung vor, stehen dem Anschlussnehmer nur noch alternative Anschlusstechniken außerhalb von Gebäuden nach DIN 18012 (z.B. Hausanschlusssäule oder Unterputzkasten) zur Verfügung.

In der Rubrik „Ergänzende Hinweise zur TAB“ haben wir ein Hinweisblatt eingestellt, welches dem Kunden möglichst frühzeitig, beim Erstkontakt (z.B. Baustromanschluss) zuzuleiten ist, damit er in Absprache mit seiner Baufirma bzw. seinem Elektriker die für seine individuellen Erfordernisse (Anzahl und Sparten der Einzeldurchführungen) richtige Wahl treffen kann.

Auch auf den kommenden Installateur Veranstaltungen wird hierüber informiert.

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