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Wir geben die Senkung der Umsatzsteuer an Sie weiter

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Im zweiten Halbjahr 2020 sinkt der reguläre Steuersatz, den das Bayernwerk vollständig an seine Kunden weitergibt. Sie müssen nichts tun – wir berücksichtigen die Steuersenkung bei Ihrer Abrechnung.

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen.

Dazu zählt auch die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020.
Die Umsatzsteuer wird demnach vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt, der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.

Wir als Bayernwerk werden diese Entlastung vollständig an Sie weitergeben.
Für Ihre Einspeisevergütung bzw. Ihren Netznutzungsvertrag bedeutet dies eine Senkung der Umsatzsteuer von derzeit 19 % auf 16 %.

Damit diese Steuersenkung bei Ihrer Abrechnung berücksichtigt wird, müssen Sie nichts tun. Wir werden die verminderten Umsatzsteuersätze in Ihrer Jahresendrechnung berücksichtigen.
Eine Anpassung der Abschläge ist somit nicht notwendig.


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